19. April 2024
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

#ThatIsABook – Börsenverein unterstützt Kampagne für steuerliche Gleichbehandlung von Büchern

EuGH entscheidet am Donnerstag über Rechtmäßigkeit der Regelungen in Frankreich und Luxemburg

#thatisnotabook und #thatisabook – der Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützt die Kampagne des französischen Verlegerverbands Syndicat national de l’édition (SNE). Mit der viralen Kampagne plädiert SNE für die Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für E-Books in Frankreich. Am Donnerstag, 5. März, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuer-Satzes für E-Books in Frankreich und Luxemburg auf Basis des geltenden Rechts rechtmäßig ist.  

„Die Kampagne der französischen Kollegen bringt es auf den Punkt: Ob auf Papier oder digital – Bücher sind Kulturgut und das muss auch in gleich niedrigen Mehrwertsteuersätzen zum Ausdruck gebracht werden können. Es wird Zeit, dass auch die EU-Kommission diesen Gedanken nachvollzieht“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.  

Über die Hashtags können Nutzer von Twitter, Facebook und Instagram der EU-Kommission den Unterschied zwischen Buch und Nicht-Buch erklären. So kann beispielsweise das Foto eines Hammers online mit dem Hashtag #thatisnotabook versehen und geteilt werden, der eines im E-Reader geöffneten E-Books mit #thatisabook. Die Fotos werden auf der Kampagnenseite http://thatisnotabook.eu/en/ gesammelt.