20. April 2024
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Börsenverein: Reprobel-Urteil gefährdet das Miteinander von Autoren und Verlagen in VG Wort

Als höchst problematisch wertet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Im sogenannten Reprobel-Verfahren, in dem unter anderem über die Ausschüttungspraxis von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort verhandelt  wurde, hat der EuGH entschieden, dass Verlage an den Ausschüttungen nicht beteiligt werden können. Der Grund: Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie InfoSoc (2001/29/EG). Seit dem frühen 19. Jahrhundert ist es geltendes Recht, die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften zwischen Verlagen und Autoren aufzuteilen. Das geschieht deshalb, weil Verlage für ihre Leistungen honoriert werden müssen.  

„Nur weil in der wichtigsten Richtlinie zum Urheberrecht das Wort Verlage fehlt, müsste jetzt eine über Jahrzehnte hinweg fruchtbare Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen aufgekündigt werden. Die EU-Kommission, die ohnehin an Urheberrechtsänderungen arbeitet, hat jetzt die Pflicht, das zügig zu korrigieren, damit es bei der angemessenen und bewährten Aufteilungspraxis bleiben kann. Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft“, sagt Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins. Das beträfe auch Dienstleistungen, die Verlage im Rahmen des kooperativen Zusammenwirkens mit Autoren in der VG Wort erbringen, beispielsweise, um zugunsten der Urheber die Erfassung von online genutzten Texten zu ermöglichen (METIS-Meldesystem).  

Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag im vergangenen Jahr hervorgeht, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen sind. Der Börsenverein geht davon aus, dass die Bundesregierung sich mit allem Nachdruck auf europäischer Ebene für eine rasche Korrektur der Urheberrechtsrichtlinie in diesem Sinne einsetzt.