28. März 2024
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In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Urheberrechtstag

Urherrechtsfragen der Onlinelehre: Aktuelle Rechtsfragen und anstehende Entwicklungen

Gemeinsame Tagung der Stiftung Technische Informationsbibliothek und der Leibniz Universität Hannover zur Novellierung des UrhG,
insb. § 52a UrhG am 28. Januar 2016, 08:30 bis 18:00 Uhr, in Hannover

Es ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke für Zwecke der Hochschullehre im Internet zustimmungsfrei hochzuladen und zu verwenden. Vieles jenseits dieses Grundsatzes ist sehr umstritten und sehr auslegungsbedürftig Eine sachgerechte Anwendung der Regeln hat erhebliche Auswirkungen auf die zeitgemäße Gestaltung der Lehre an Hochschulen, aber auch für die Interessen der Urheber und Verlage, die für die Nutzung ein Entgelt zu bekommen haben.

Zu interpretieren ist insbesondere § 52a Urheberechtsgesetz (UrhG). Die Tagung stellt deswegen § 52a UrhG in einen allgemeinen Kontext. Dabei ist insbesondere von Interesse, ob die Vergütung zugunsten der Rechteinhaber pauschaliert oder einzelfallbezogen berechnet werden muss. Pauschalierung ist administrativ einfach aber möglicherweise ungenau und/oder ungerecht. Einzelfallerfassung erzeugt erhebliche Bürokratiekosten und ist auch datenschutzrechtlich herausfordernd.

Die Veranstaltung wird Erfahrungen mit Abrechnungsmodellen präsentieren und diskutieren, auch durch einen rechtsvergleichenden Blick ins deutschsprachige Ausland. Einen wichtigen Ausgangspunkt bilden Erfahrungen mit einem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist einschlägig – vgl. dazu auch die Pressemitteilung des Gerichts.

Drei grundsätzliche Themen werden vor diesem Hintergrund beleuchtet und diskutiert:

Erstens wird die Diskussion wieder aufgenommen, ob eine allgemein formulierte Wissenschaftsschranke – also eine deutlich breiter formulierte Freistellung wissenschaftlich motivierter Nutzungshandlungen vom Verwertungsprivileg des Urhebers – rechtlich zulässig oder gar geboten ist, um derart den Wissenschaftsstandort zu stärken.

Zweitens wird die Schrankenproblematik im Allgemeinen und § 52a im Besonderen in einen Zusammenhang mit der in Europa gerade intensiv geführten Diskussion zur (Gesamt-)reform des europäischen Urheberrechts gestellt.

Drittens wird die Frage gestellt, ob eine Einzelfallerfassung des Nutzungsverhaltens durch Lehrende und Studierende mit datenschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar ist – werden dazu doch (sensible) personenbezogene Daten in erheblichem Ausmaß erhoben und verarbeitet.

Als Referierende konnten mit Julia Reda und Jan Philipp Albrecht zwei Mitglieder des europäischen Parlaments, die mit der europäischen Urheberrechtsreform und der Datenschutzreform an führender Stelle befasst sind, ausgewiesene akademische Expertinnen und Experten, Interessensvertreter und Beteiligte des Osnabrücker Pilotprojekts gewonnen werden.

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Zielgruppe
Die Veranstaltung wendet sich an Hochschullehrende, die E-Learning einsetzen, Studierende, die auf E-Learning-Inhalte zurückgreifen (müssen), Bibliotheksmitarbeiterinnen und –mitarbeiter, Universitätsleitungs- und -strategieorgane, die mit finanziellen, organisatorischen und IT-bezogenen Entscheidungen befasst sind, Urheberrechtsexpertinnen und -experten sowie an an Fragen des Urheberrechts und der Wissenschaftspolitik Interessierte.

Teilnahme
Der Besuch ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Zulassung zur
Tagung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen

Die Anmeldung ist maximal bis zum 18. Januar 2016 über das Web-Formular möglich.

zur Anmeldung

Programmvorschau

08:30-09:15

Registrierung und Begrüßungskaffee

09:15-09:30

Prof. Dr. Volker Epping (Leibniz Universität Hannover)

Grußworte des Präsidenten der Leibniz Universität Hannover

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09:30-09:40

Prof. Dr. Nikolaus Forgó (CIO der Leibniz Universität Hannover)

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Uwe Rosemann (Direktor Stiftung Technische Informationsbibliothek)

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Eröffnung durch die Veranstalter

09:40-10:10

Felicitas Hundhausen (Direktorin der Universitätsbibliothek Osnabrück)

Das Pilotprojekt an der Universität Osnabrück zur „Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz“ – Ergebnisse, Folgen, Schlussfolgerungen

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10:10-10:40

Stefanie Busch (Referatsleiterin Hochschulrektorenkonferenz)

Die Position der Hochschulrektorenkonferenz

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10:40-11:10

Prof. Dr. Thomas Hoeren (Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Zivilrechtliche Abteilung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster)

Keynote I: Entsprechen § 52a UrhG und die darin enthaltenen Regelungen zur Vergütung den Interessen von Wissenschaftseinrichtungen, Wissenschaftsverlagen und WissenschaflerInnen?

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11:10-11:30

Kaffeepause

11:30-12:00

Dr. Guido F. Herrmann (Managing Director Thieme Chemistry - Georg Thieme Verlag)

Keynote II: Entsprechen § 52a UrhG und die darin enthaltenen Regelungen zur Vergütung den Interessen von Wissenschaftseinrichtungen, Wissenschaftsverlagen und WissenschaflerInnen?

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12:00-12:30

Dr. Robert Staats (geschäftsführender Vorstand Verwertungsgesellschaft WORT)

Keynote III: Entsprechen § 52a UrhG und die darin enthaltenen Regelungen zur Vergütung den Interessen von Wissenschaftseinrichtungen, Wissenschaftsverlagen und WissenschaflerInnen?

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12:30-13:00

Prof. Dr. Gabriele Beger (Leitende Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky)

Keynote IV: Wie kann ein gerechter Ausgleich für die Urheber aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken erzielt werden?

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13:00-14:00

Mittagspause

14:00-14:40

Julia Reda (Abgeordnete der Piratenpartei im Europäischen Parlament)

Keynote V: Europarechtliche Entwicklungen im Wissenschaftsurheberrecht (per Videokonferenz)

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14:40-15:20

Jan Philipp Albrecht (Mitglied des Europäischen Parlaments)

Keynote VI: Datenschutzrechtliche Implikationen des Wissenschaftsurheberrechts aus europäischer Perspektive (per Videokonferenz)

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15:20-15:50

Kaffeepause

15:50-16:10

Dr. Thomas Luzer (Leiter der Fachbereichsbibliothek Rechtswissenschaften an der Universität Wien)

Rechtsvergleich Österreich

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16:10-16:30

Dr. Franziska Regner (Bereichsleitung Innovation und Entwicklung, ETH-Bibliothek, ETH Zürich)

Rechtsvergleich Schweiz

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16:30-18:00

Podiumsdiskussion

"Wie kann man die Zahlung der angemessenen Vergütung nach § 52 Abs. 4 in Deutschland sinnvoll und gerecht organisieren?"

Prof. Dr. Christian Heinze (Moderation) (Geschäftsführende Leitung des Instituts für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover)

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Markus Brammer (Leitung Justitiariat Stiftung Technischen Informationsbibliothek)

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Prof. Niko Härting (HÄRTING Rechtsanwälte)

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Dennis Jlussi (Kanzlei Herfurth & Partner)

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Matthias Ulmer (Geschäftsführender Gesellschafter Verlag Eugen Ulmer KG)

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18:00

Ende

   

Tagungsprogramm zum download

Tagungsort / Anfahrt
Werkhof Hannover Nordstadt
Schaufelderstraße 11
30167 Hannover  

Anfahrt: http://www.werkhof.com/deutsch/werkhof/index4.htm
Anfahrtsbeschreibung mit Planskizze der Lage des Werkhofs