18. April 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

VG Wort-Urteil: Schwerer Schlag für Verlagskultur in Deutschland

Urteil des Bundesgerichtshofs ist verfassungsrechtlich und kulturpolitisch problematisch

Verlage sollen nicht mehr an Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden

Verlage in Deutschland sollen keinen Ausgleich mehr erhalten, wenn ihre Werke privat vervielfältigt oder in sonstiger gesetzlich zulässiger Weise genutzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Zurückweisung der Revision der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen eine Klage des Autors Martin Vogel heute entschieden. Demnach sollen Verlage nicht mehr an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertet das Urteil als schweren Schlag für die einzigartige deutsche Verlagskultur. „Das Urteil ist kulturpolitisch höchst problematisch. Es beendet das seit Jahrzehnten bestehende fruchtbare Miteinander von Urhebern und Verlagen in den urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften. Wir brauchen umgehend eine gesetzliche Korrektur der Entscheidungen von BGH und Europäischem Gerichtshof, sonst droht die Insolvenz etlicher kleiner und mittlerer Verlage“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Der Börsenverein setzt dabei auf die Entschlossenheit der politisch Handelnden. „Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wahre Wille des Gesetzgebers. Das ist auch in der Politik unumstritten“, so Skipis. „Wir verlassen uns deshalb auf die Zusagen von Bundesjustizminister Heiko Maas, Kulturstaatsministerin Monika Grütters und EU-Kommissar Günter Oettinger. Sowohl im europäischen Recht als auch im deutschen Urheberrecht muss unverzüglich klargestellt werden, dass auch Verlage Rechteinhaber sind, denen ein Ausgleich für gesetzlich zulässige Nutzungen ihrer Werke zusteht.“

Den Verlagen drohen jetzt Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musikedition. Damit wird eine große Zahl von Verlagen mittelfristig wegen der notwendigen Rückstellungen und der ausbleibenden Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wirtschaftlich nicht länger überlebensfähig sein. Die Rückforderungen betragen – je nach Verlag – zwischen 20 und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns.

„Jeder Außenstehende und vor allem jeder Politiker sollte nachvollziehen können, dass hier im Urheberrecht etwas vollständig aus dem Ruder gelaufen ist. Die Ausschüttungen der VG Wort gelten für Werke, bei denen Verlage Satz, Druck, Lektorat, Marketing, Werbung und Vertrieb auf eigenes Risiko finanziert haben und die ohne diese Leistungen überhaupt nicht genutzt werden könnten. Sie gelten nicht für Manuskripte der Autoren“, so Skipis. Seit dem frühen 19. Jahrhundert war es geltendes Recht, die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften zwischen Verlagen und Autoren aufzuteilen, weil Verlage für ihre Leistungen honoriert werden müssen.

An dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren war als Streithelferin der VG Wort auch der Verlag C.H. Beck oHG beteiligt. Dieser wird nun die Urteilsbegründung des BGH abwarten und dann prüfen, ob er gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einlegen wird.