25. April 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Zusammenarbeit wird komplizierter

Deutscher Bibliotheksverband nimmt Stellung zum jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs

Mit gemischten Gefühlen ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs beim Deutschen Bibliotheksverband aufgenommen worden. Das Gericht hat die bisherige Verteilungspraxis der VG Wort für rechtswidrig erklärt. Das Urheberrecht sieht vor, dass für zustimmungsfrei erlaubte Kopien von geschützten Werken (sog. Privatkopie) den Rechteinhabern eine Entschädigung gezahlt wird. Ähnliche Entschädigungen werden auch für andere Werknutzungen gezahlt, wie etwa die Ausleihe in Bibliotheken. Nach bisheriger Praxis wurden die entsprechenden Einnahmen der Verwertungsgesellschaften zu ungefähr gleichen Teilen an Autoren und Verlage ausgeschüttet. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt, dass die Zahlungen zu 100% den Autoren zugutekommen müssen. Die Verlage müssen die in den letzten Jahren auf diesem Wege erhaltenen Gelder zurückerstatten.

Ohne Korrekturen des Gesetzgebers hat das Urteil gravierende Konsequenzen nicht nur für Autoren und Verlage. Aus Sicht der Bibliotheken hat es sich in der Vergangenheit bewährt, dass mit der VG Wort nur ein Ansprechpartner für Verhandlungen da war, der gebündelt die Interessen aller Rechteinhaber vertreten konnte. Wenn die VG Wort nach dem Urteilsspruch nicht länger die Verlage vertreten kann, werden alle künftigen Verhandlungen sehr viel schwieriger. Auch die Bibliotheksjuristin Prof. Gabriele Beger fürchtet negative Konsequenzen: „Bei aller Freude für die Autoren: Die meisten der in den letzten Jahren zu Gunsten der Werknutzer ins Urheberrecht gekommenen Regelungen wären ohne eine starke VG Wort nicht möglich gewesen.“

„Wir halten es grundsätzlich für richtig und wichtig, dass die Autoren für jede Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden“, betont auch Barbara Lison, die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands. „Durch dieses Urteil werden aber vor allem die Verwertungsgesellschaften geschwächt. Wie eine aktuelle Studie des Welt-Bibliotheksverbandes IFLA jüngst errechnet hat, werden in keinem anderen Land der Welt pro Kopf so viel Geld für Urheberrechtstantiemen bei Privatkopien ausgeschüttet wie in Deutschland. Das ist insbesondere der hier derzeit  noch starken Verhandlungsmacht der Verwertungsgesellschaften geschuldet.“ so Lison weiter.