29. März 2024
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In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Deutscher Bibliotheksverband sieht bei Richtlinienentwurf
zum EU-Urheberrecht weiteren Gesprächsbedarf

Die Europäische Kommission hat am 14. September 2016 einen Entwurf für zwei Richtlinien und zwei Verordnungen zur Anpassung des europäischen Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse des Digitalen Binnenmarktes vorgelegt. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) nimmt dazu Stellung.

"Grundsätzlich ist es sehr erfreulich, dass sich hier endlich etwas tut", kommentiert Barbara Lison, Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands, den veröffentlichten Entwurf für ein überarbeitetes Urheberrecht in Europa. "Einzelne Vorschläge versprechen Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage. Dabei denke ich beispielsweise an die besseren Möglichkeiten zur digitalen Langzeitarchivierung, die EU-weite gesetzliche Verankerung von vergriffenen Werken oder die vorgesehenen Erleichterungen für blinde und sehbehinderte Menschen."

Trotzdem ist die Freude bei den Bibliotheken nicht ungetrübt. Insbesondere bei zwei besonders wichtigen Themen werden die eigentlich richtigen Ansätze im Detail so ausgestaltet, dass sie am Ende faktisch unbrauchbar sein könnten:

Beim ,Text und Data Mining' sieht der Deutsche Bibliotheksverband ein größeres Problem für die Umsetzung in die Praxis. Mit diesem Verfahren durchsuchen und analysieren Wissenschaftler automatisiert sehr große Textmengen – eine wichtige Voraussetzung für zeitgemäße Forschung. Forscherinnen und Forscher sollen künftig eigentlich das Recht erhalten, alle Texte zu denen sie legalen Zugang haben, auf diese Weise zu erforschen. Das wird aber konterkariert, wenn gleichzeitig die Verlage, denen die Texte gehören, diese Forschung immer dann verbieten dürfen, wenn sie die Sicherheit oder Unversehrtheit ihrer Server gefährden würde. "So könnte die Nutzung dieser Regelung schnell durch unüberprüfbare Behauptungen torpediert werden", erläutert Armin Talke, der Vorsitzende der Rechtskommission des Verbands.

Ebenfalls nur auf den ersten Blick positiv sind die Vorschläge für die Lehre. Die Möglichkeiten, den Unterricht auch online mit Texten, Bildern oder kurzen Filmen zu illustrieren, sind für die deutschen Hochschulen sehr wichtig. Die dazu nach dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission nun europaweit als verpflichtend vorgesehenen Verbesserungen sind sicher sinnvoll. Insbesondere die Möglichkeit der Nutzung auch vollständiger Werke ist überfällig und im Sinne des Wissenschaftsstandortes Europa zu begrüßen. Dieser erfreuliche Ansatz wird jedoch konterkariert, wenn gleichzeitig jeder Verlag das Recht erhalten kann, durch einseitige Lizenzangebote die Verwendung in Lern- oder Forschergruppen zu verbieten. "Hier gibt es ernsthaft die Gefahr, dass problematische Regelungen, die in Deutschland leider schon gemacht wurden, auf weitere EU-Staaten ausgeweitet werden. In Deutschland entscheiden sich im Moment reihenweise Hochschulen dagegen, die entsprechende Norm überhaupt anzuwenden, weil sie nicht wissen, wie sie praktisch sicherstellen sollen, ob es nicht bei irgendeinem Anbieter passende Lizenzangebote gibt. Eine solche nicht praktikable Regelung ist sicher kein Vorbild für andere EU-Staaten", erläutert Armin Talke.

Nicht zuletzt bleiben weitere Desiderate offen: Nötig wäre zum einen die Regelung der grenzüberschreitenden Fernleihe. Zum anderen hat eine groß angelegte Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gerade erst erneut gezeigt, dass in der Reform beabsichtigten komplizierten Einzelabrechnungen mit Verwertungsgesellschaften anachronistisch und in einigen Fällen kontraproduktiv sind, . Die aktuelle Reform wäre eine gute Gelegenheit, deutlich klarzustellen, dass Zahlungen an Verwertungsgesellschaften in der Regel pauschal zu erfolgen haben.

"Besonders bedauerlich finden wir, dass es keine Regelung zur Ausleihe von E-Books gibt", betont Barbara Lison. "Da zur Zeit ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu genau dieser Frage kurz vor dem Abschluss steht, haben wir aber ein doch Verständnis, wenn die EU-Kommission sich vorher nicht zu Gunsten der Bibliotheken und ihrer Leserinnen und Leser festlegen will. Die jetzt vorgelegte Reform darf dann aber auch nicht als Hinderungsgrund genannt werden, wenn das jetzt reformierte Urheberrecht schon in nächster Zukunft wieder angefasst werden muss, um die Ausleihe von E-Books zu erlauben."

https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/modernisation-eu-copyright-rules