25. April 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

EU-Entscheidung: Ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books zulässig

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission zur steuerlichen Gleichbehandlung von Büchern und E-Books. Wenn die Finanzminister der Mitgliedsstaaten im Rat Wirtschaft und Finanzen dieser Initiative zustimmen, können die Mitgliedsstaaten der EU nach Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auch für E-Books einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz ermöglichen. In Deutschland kämen so statt 19 Prozent 7 Prozent Mehrwertsteuer zum Tragen.

"Die EU-Kommission hat in ihrer Erklärung klar Position für die kulturelle Qualität und Vielfalt und gegen eine unverständliche Ungleichbehandlung bezogen. Bücher sind Kulturgüter - ob analog oder digital. Die Entscheidung unterstützt Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Wir danken insbesondere der Bundesregierung, die sich für die ermäßigte Mehrwertsteuer stark eingesetzt hat", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Zuvor hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Frankreich und Luxemburg die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books untersagt. Der Börsenverein und die europäischen Dachverbände von Verlegern, Buchhändlern und Autoren hatten sich daraufhin gemeinsam mit einem Offenen Brief an die Präsidenten von EU-Kommission, Europarat und Europäischem Parlament gewandt und auf eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie gedrängt.