19. April 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Börsenverein veröffentlicht FAQ zum Unirahmenvertrag

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute ein Papier mit Fragen und Antworten zum Unirahmenvertrag veröffentlicht. Der Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) und der Kultusministerkonferenz (KMK) regelt die Nutzung von Auszügen aus urheberrechtlich geschützten Texten an Hochschulen. Bislang wurden von Studierenden und Dozenten genutzte Texte pauschal abgerechnet. Der Unirahmenvertrag sieht vor, Gebühren für die tatsächliche Nutzung zu erheben.

"Der Unirahmenvertrag hat in den letzten Wochen zu sehr emotionalen Reaktionen geführt, bis hin zu einer Demonstration gegen die VG WORT", sagte der Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang. "Mit unserem Papier wollen wir die Debatte versachlichen."

Das Papier des Börsenvereins stellt die Argumentation der Hochschulen gegen den Vertrag auf den Prüfstand. Es zeigt, dass der zusätzliche Aufwand für die Einzelerfassung auf ein Minimum reduziert wurde. Auch die von den Hochschulen veranschlagten Kosten und negativen Folgewirkungen bewahrheiten sich nicht. Die VG WORT stellt für die Umsetzung der Einzelabrechnung ein System bereit, das den Hochschulen einen unkomplizierten Meldevorgang ermöglicht.

Ohne die Umsetzung des Unirahmenvertrags würden Studierende und Dozenten an den deutschen Hochschulen mittelfristig nicht mehr auf hochwertige gedruckte oder digitale Lehrbücher zurückgreifen können. Das würde die Qualität der Lehre an den Universitäten und Fachhochschulen deutlich beeinträchtigen. 

Der Rahmenvertrag tritt ab dem 1. Januar 2017 gemäß § 52a des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. An die Stelle der bisher von den Ländern bezahlten Pauschalvergütung tritt eine Abrechnung auf der Basis tatsächlicher Nutzungen an den einzelnen Hochschulen. Zahlreiche Hochschulen haben bereits erklärt, dem neuen Rahmenvertrag nicht beitreten zu wollen. 

Die FAQ steht ab sofort unter bit.ly/FAQ-Unirahmenvertrag zur Verfügung.