18. April 2024
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bundesforschungsministerin Wanka zum Kabinettbeschluss
zum Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts

Johanna Wanka: "Gute Bildung und Wissenschaft sind wesentliche Bausteine für das Wohlergehen unserer Gesellschaft. Deshalb wollen wir Forschende, Lehrende und Studierende bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Mit dem heutigen Kabinettbeschluss passen wir die Schranken des Urheberrechts an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung an. Zugleich machen wir die Regelungen verständlicher und praxistauglicher. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für Nutzer, Urheber und Verlage. Die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke bleiben berücksichtigt."

Hintergrund:
Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ist etwa für Forschende, Lehrende an Schulen und Hochschulen oder Studierende essentiell. Häufig entstehen neue Erkenntnisse erst auf der Grundlage von vorhandenem Wissen. Um die Innovationskraft Deutschlands zu sichern und zu stärken, ist es deshalb unerlässlich, diesen Nutzergruppen gewisse Privilegierungen im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken gegen die Zahlung einer angemessenen Vergütung zu gewähren - dies wird durch sogenannte Schrankenregelungen sichergestellt.

Das UrhWissG reformiert die Schrankenregelungen im Urhebergesetz zugunsten von Bildung, Wissenschaft und Institutionen, wie etwa Bibliotheken und Archive. Die neuen Vorschriften regeln, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Aufsätze oder Filme im öffentlichen Interesse (etwa in der Hochschullehre oder der Forschung) genutzt werden können. Es soll eine Art Basiszugang gewährleistet werden, die Nutzungen sind dabei angemessen zu vergüten.

https://www.bmbf.de/de/presse.html