28. März 2024
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Börsenverein zu Open-Access-Regelung:
„Baden-Württemberg braucht mündige und freie Wissenschaftler“

Börsenverein fordert Streichung der Zweitveröffentlichungsregelung im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels appelliert an die baden-württembergische Landesregierung und die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags, eine umstrittene Vorschrift im Hochschulgesetz des Landes ersatzlos zu streichen. In einem in dieser Woche veröffentlichten Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eine Norm im baden-württembergischen Landeshochschulgesetz als verfassungswidrig eingestuft, nach der Hochschulangehörige durch eine Satzung ihrer Hochschule gezwungen werden können, Beiträge zu Fachzeitschriften oder Festschriften in sogenannten Open-Access-Repositorien ein zweites Mal zu veröffentlichen. Die Klage von 17 Wissenschaftlern der Universität Konstanz gegen die entsprechende Regelung ihrer Hochschule wurde ausgesetzt, um eine Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen.

„Der Hochschulstandort Baden-Württemberg braucht ebenso wie die Fachverlage des Landes mündige und freie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wer ihnen die freie Entscheidung nimmt, Forschungsergebnisse so zu veröffentlichen, wie sie es selbst für richtig halten, setzt Zwang an die Stelle von Wissenschaftsfreiheit und Urheberrecht“, sagt der Vorsitzende des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins, der Stuttgarter Verleger Matthias Ulmer. „Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Baden-Württemberg sollten die Entscheidung des VGH zum Anlass nehmen, ihre bei der Verabschiedung des Landeshochschulgesetzes getroffene Entscheidung zu revidieren, noch bevor das Bundesverfassungsgericht die Regelung ohnehin für nichtig erklären wird.“

Abgesehen von den Verstößen der Vorschrift gegen Verfassungs- und Europarecht sei es das falsche Signal für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg, die Freiheit und Selbstbestimmung des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen zu missachten.

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2014 hatte der Börsenverein gemeinsam mit dem Deutschen Hochschulverband, der jetzt die Klage der 17 Konstanzer Hochschullehrer unterstützt hat, in einer ausführlichen Stellungnahme auf die Defizite der umstrittenen Regelung hingewiesen: Die Stellungnahme als PDF.

Presseerklärung des VGH zu seiner Entscheidung