19. April 2024
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Börsenverein: „Verlegerbeteiligung: Jetzt ist die Politik am Zug“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 5.6.2018 veröffentlichten Beschluss entschieden, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Ausschüttungspraxis urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften nicht zur Entscheidung anzunehmen. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob Verlage eine Vergütung erhalten können, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Dies war seit Ende der 1950er Jahre gelebte Praxis. Der BGH hatte den Verlagen ihre Ansprüche 2016 in einem gegen die Verwertungsgesellschaft (VG) WORT ergangenen Urteil jedoch aberkannt. 

„Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damit sind sämtliche Möglichkeiten, auf dem Rechtsweg eine Wiederherstellung der Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften für gesetzlich erlaubte Nutzungen ihrer Werke zu erreichen, ausgeschöpft. Verlage brauchen kurzfristig eine gesetzliche Klarstellung, dass ihnen eine Beteiligung an diesen Ausschüttungen zusteht. Andernfalls droht der Zerfall gemeinsamer Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlagen. Die zurzeit in Deutschland geltende Übergangsregelung löst das Problem leider nicht. Mehr denn je sind die Verlage jetzt darauf angewiesen, dass der Gesetzgeber sich um eine eindeutige nationale Regelung bemüht. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zugesichert, sich für eine schnelle gesetzliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen. Wir fordern sie auf, den Druck in Brüssel zu erhöhen und zugleich im nationalen Recht tätig zu werden“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Die ausbleibenden Einnahmen gefährden die Existenz und Arbeit gerade vieler kleiner Verlage. „Langfristig wird Verlagen nichts übrig bleiben, als an anderen Stellen zu sparen, etwa an der Programmvielfalt oder den Autorenhonoraren. Das kann niemand wollen. Die bewährte partnerschaftliche Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen leidet schon jetzt massiv unter dem BGH-Urteil. Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort haben auf Basis dieser Rechtsprechung keine Zukunft“, so Skipis.

Der Verlag C.H. Beck hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht, unterstützt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Sie richtete sich gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. April 2016, nach dem Verlage kein Recht auf einen Anteil an den Ausschüttungen der VG Wort haben. Mittelbar waren durch diese Entscheidung auch andere gemeinsame Verwertungsgesellschaften von Autoren und Verlagen wie die GEMA, die VG Bild-Kunst oder die VG Musikedition betroffen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Urteil des BGH nun unanfechtbar.

Die benötigte Klarstellung zur Verlegerbeteiligung ist im Entwurf einer EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt enthalten, dessen Beratungen in Brüssel sich derzeit in der Endphase befinden. Ein neueres Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlaubt es dem deutschen Gesetzgeber nach Ansicht von Experten inzwischen aber auch ohne die geplante Neuregelung, die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften in Deutschland wieder herzustellen.