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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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7. Februar 2026
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In der Ausgabe 10/202501/2026 (Dezember – Januar 2025–2026) lesen Sie u.a.:

  • Soziale Medien und Aufmerksamkeits­entwicklung bei Kindern: Neue Lang­zeitdaten zur ADHS-Risikodiskussion
  • Repositorien im Wandel: Analyse zentraler Einflussfaktoren für die nächsten Jahre
  • Wie inklusiv Sammlungen in Bibliotheken und Archiven wirklich sind
  • Synergien von KI-Chat und Suche:
    Wie unterschiedliche Altersgruppen
    Information Retrieval neu gestalten
  • Kulturerbe-Daten im Zeitalter der KI:
    Ein neues Zugangsmodell für Institutionen
  • Jugendliche, soziale Medien und KI-Chatbots: Digitale Nutzungsrealitäten 2025
  • Buchclubs als unterschätzte Brücke zwischen Campusleben und Bibliothek: Neue Impulse aus US-Hochschulbibliotheken
  • AI Librarian in Japan
  • Altersgrenzen für soziale Medien:
    Europas nächste Regulierungsdebatte
  • KI und Journalismus:
    Neue Machtverschiebungen
    im Markt für Nachrichteninhalte
  • Print ist tot, es lebe Print!
u.v.m.
  fachbuchjournal

Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen würde deutschen IT-Mittelstand gefährden

Ausweitung der Umsatzsteuer-Privilegien für öffentliche Unternehmen geplant

Die im Bundestag diskutierte Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen würde private IT-Dienstleister stark benachteiligen und wird daher von dem Digitalverband Bitkom abgelehnt. Der Entwurf für eine Änderung im sogenannten Protokollerklärungsumsetzungsgesetz (BT-Drs. 18/4902) sieht vor, dass kommunale Unternehmen künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Dies hätte zur Folge, dass sie einen Preisvorteil von 19 Prozent gegenüber privatwirtschaftlichen IT-Dienstleistern hätten. Damit würde die Wettbewerbsfähigkeit privater Anbieter stark eingeschränkt. „Das Gesetz würde dazu führen, dass IT-Mittelständler massiv Aufträge verlieren und teilweise sogar in ihrer Existenz bedroht werden“, sagt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer. „Somit würde die Innovationskraft der digitalen Wirtschaft, die die Politik nach eigenem Bekunden eigentlich stärken will, mittelbar deutlich geschwächt.“

Bei hoheitlichen Tätigkeiten – zum Beispiel Aufgaben, die der kommunalen Daseinsvorsorge dienen – müssen kommunale Unternehmen schon jetzt keine Umsatzsteuer abführen. Was als hoheitliche Tätigkeit gilt, soll mit dem vorliegenden Entwurf genauer definiert werden. Dabei werden die steuerlichen Privilegien der öffentlichen Hand aus Sicht des Bitkom aber so weit ausgedehnt, dass Wettbewerbsverzerrungen programmiert sind.

Betroffen wären vor allem private Betreiber von Rechenzentren und Callcentern sowie Anbieter von IT-Dienstleistungen und IT-Beratung. Darunter befinden sich neben einigen großen Unternehmen auch viele kleine und zumeist mittelständische Betriebe, die besonders stark auf das Geschäft mit regionalen öffentlichen Auftraggebern angewiesen sind. Zugleich treiben diese Unternehmen wichtige Innovationen für die Verwaltungsmodernisierung voran. „Wenn diese Unternehmen vom Markt gedrängt werden, leidet darunter mittelfristig auch die öffentliche Hand“, so Rohleder.

Eine ausführliche Stellungnahme des Bitkom ist unter folgendem Link verfügbar:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Stellungnahme-zur-Umsatz-shy-steuerbefreiung-für-kommunale-Unternehmen.html