16. Januar 2025
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Essentials

In der Ausgabe 9/2024 (Dezember 2024) lesen Sie u.a.:

  • Wie Suchalgorithmen und KI unsere Wahrnehmung des Klimawandels beeinflussen
  • ChatGPT liefert häufig ungenaue Quellenangaben für Verlagsinhalte
  • Ein Jahrhundert LIS-Forschung:
    Entwicklung und Trends in der Bibliotheks- und Informationswissenschaft –
    eine szientometrische Analyse
  • Metadaten als Schlüssel für Vertrauensbildung in der Wissenschaft
  • Journal Impact Factors: Wie ChatGPT wissenschaftliche Zeitschriften beurteilt
  • KI-gestützte Literaturübersichten:
    Der nächste Schritt in der Forschungsautomatisierung
  • Gemeinsamer Fahrplan für Open Research Information: Ein Blick auf das Treffen
    an der Sorbonne in Paris
  • MINT-Expertise im Bibliothekswesen: Chancen für Open Science
  • Die Vergänglichkeit des Digitalen: Cyberangriffe auf Bibliotheken und Archive bedrohen unser kulturelles Erbe
  • Bibliotheken als Orte des Lernens
    und der Meinungsfreiheit: Eine Balance
    zwischen Ruhe und Diskurs
u.v.m.
  fachbuchjournal

Börsenverein: Reprobel-Urteil gefährdet das Miteinander von Autoren und Verlagen in VG Wort

Als höchst problematisch wertet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Im sogenannten Reprobel-Verfahren, in dem unter anderem über die Ausschüttungspraxis von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort verhandelt  wurde, hat der EuGH entschieden, dass Verlage an den Ausschüttungen nicht beteiligt werden können. Der Grund: Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie InfoSoc (2001/29/EG). Seit dem frühen 19. Jahrhundert ist es geltendes Recht, die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften zwischen Verlagen und Autoren aufzuteilen. Das geschieht deshalb, weil Verlage für ihre Leistungen honoriert werden müssen.  

„Nur weil in der wichtigsten Richtlinie zum Urheberrecht das Wort Verlage fehlt, müsste jetzt eine über Jahrzehnte hinweg fruchtbare Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen aufgekündigt werden. Die EU-Kommission, die ohnehin an Urheberrechtsänderungen arbeitet, hat jetzt die Pflicht, das zügig zu korrigieren, damit es bei der angemessenen und bewährten Aufteilungspraxis bleiben kann. Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft“, sagt Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins. Das beträfe auch Dienstleistungen, die Verlage im Rahmen des kooperativen Zusammenwirkens mit Autoren in der VG Wort erbringen, beispielsweise, um zugunsten der Urheber die Erfassung von online genutzten Texten zu ermöglichen (METIS-Meldesystem).  

Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag im vergangenen Jahr hervorgeht, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen sind. Der Börsenverein geht davon aus, dass die Bundesregierung sich mit allem Nachdruck auf europäischer Ebene für eine rasche Korrektur der Urheberrechtsrichtlinie in diesem Sinne einsetzt.