1. April 2023
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2023 (März 2023) lesen Sie u.a.:

  • Untersuchung zur derzeitigen Nutzung von KI und verwand­ten Technologien in Bibliotheken
  • Passen wissen­schaft­liche Bibliotheken und TikTok zusammen?
  • Studie zum Einfluss des Internets
    auf den Print-Zeitungsmarkt
  • Schattenbibliotheken sind bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin sehr beliebt
  • Umfrage: Informationsabteilungen in Unternehmen werden wieder optimistischer
  • Untersuchung zur Entwicklung von
    Open-Access-Monografien
  • Cyberangriffe auf Bildungseinrichtungen nehmen kontinuierlich zu
  • Steht die Internetsuche vor einer Revolution?
  • 1. Österreichischer Bibliothekskongress
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 1 / 2023

ZEITGESCHICHTE
Die Schatten der Bonner Republik

LANDESKUNDE
Japan | Türkei | Iran | Indien

RECHT
Arbeitsrecht | Abfall- und Kreislauf­wirtschaftsrecht

BUCHWISSENSCHAFTEN
Neuerscheinungen

SOZIALWISSENSCHAFTEN
Schuldnerberatung

KINDER- UND JUGENDBUCH
Was ist Krieg?

PHILOSOPHIE

NATURWISSENSCHAFT

VERLAGE

uvm

Erleichterung bei den wissenschaftlichen Bibliotheken –
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform

Anlässlich des UNESCO Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April begrüßt der Deutsche Bibliotheksverband den am 12. April veröffentlichten Urheberrechtsentwurf der Bundesregierung.

Mit Erleichterung haben die deutschen Bibliotheken zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung eines der zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, nämlich die Schaffung eine bildungs- und wissenschaftsfreundlicheren Urheberrechts, noch in dieser Legislaturperiode einlösen will.

„Das Gesetz schafft einen wirklich sehr fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der wissenschaftlichen Autoren und dem Bedarf an möglichst reibungsloser Informationsversorgung für Wissenschaft und Forschung,“ erklärt Petra Hätscher, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Bibliotheksverbandes und   Direktorin der Universität Konstanz. „Im Vergleich zum veröffentlichten Referentenentwurf ist der Gesetzgeber den Bedenken der Wissenschaftsverlage inzwischen sehr weitgehend entgegen gekommen. Mit diesem Kompromiss sollten nun auch die Verlage gut leben können,.“ so Hätscher weiter.

Der dbv bedauert, dass in dem Regierungsentwurf das wichtige Thema „E-Leihe“ noch nicht gesetzlich geregelt wird – „vorerst“, wie es in der Gesetzesbegründung ausdrücklich heißt.  Der Verband wird weiterhin eine gesetzliche Regelung für Bibliotheken verfolgen.

http://www.bibliotheksverband.de