11. Februar 2025
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Essentials

In der Ausgabe 10-2024/1-2025 (Dez. 2024/Jan. 2025) lesen Sie u.a.:

  • Open Investing in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Forschungsdaten gemeinsam gestalten: das Stabi Lab in Berlin
  • Die EU-KI-Verordnung: wegweisende Regeln für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz
  • Ein Balanceakt: ethisches Dilemma der KI in der Hochschulbildung
  • Ungenutztes Potenzial oder riskanter Trend? Verdeckte KI-Nutzung in wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • Warum die Indizierung von zurückgezogenen Publikationen zum Problem wird
  • Klassische Medien auf dem Abstellgleis bei Jugendlichen
  • Warum Gen Z kaum noch Bücher liest
  • Zwischen Sichtbarkeit und Bedeutung: die Rolle der digitalen Kuratierung bei OpenScience während der Pandemie
  • USA: Wissenschaftliche Bibliothekare organisieren sich gegen drohende Kürzungen und den Abbau öffentlicher Bildung unter der kommenden Trump-Administration
  • Makerspaces: kreative Lernräume in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Wie KI antike Texte lesbar macht
  • Fachzeitschriften von Massenrücktritten der Redaktionen betroffen
u.v.m.
  fachbuchjournal

Erleichterung bei den wissenschaftlichen Bibliotheken –
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform

Anlässlich des UNESCO Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April begrüßt der Deutsche Bibliotheksverband den am 12. April veröffentlichten Urheberrechtsentwurf der Bundesregierung.

Mit Erleichterung haben die deutschen Bibliotheken zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung eines der zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, nämlich die Schaffung eine bildungs- und wissenschaftsfreundlicheren Urheberrechts, noch in dieser Legislaturperiode einlösen will.

„Das Gesetz schafft einen wirklich sehr fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der wissenschaftlichen Autoren und dem Bedarf an möglichst reibungsloser Informationsversorgung für Wissenschaft und Forschung,“ erklärt Petra Hätscher, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Bibliotheksverbandes und   Direktorin der Universität Konstanz. „Im Vergleich zum veröffentlichten Referentenentwurf ist der Gesetzgeber den Bedenken der Wissenschaftsverlage inzwischen sehr weitgehend entgegen gekommen. Mit diesem Kompromiss sollten nun auch die Verlage gut leben können,.“ so Hätscher weiter.

Der dbv bedauert, dass in dem Regierungsentwurf das wichtige Thema „E-Leihe“ noch nicht gesetzlich geregelt wird – „vorerst“, wie es in der Gesetzesbegründung ausdrücklich heißt.  Der Verband wird weiterhin eine gesetzliche Regelung für Bibliotheken verfolgen.

http://www.bibliotheksverband.de