20. März 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 10/01-2022/23 (Jan./Feb. 2023) lesen Sie u.a.:

  • Bibliotheken und die Frage der Interims-Führungskräfte
  • Forderung nach einer standardisierten Kennzeichnung von Preprints
  • Soziale Medien: Ich teile, also weiß ich
  • Die „MINT-Lücke“ in Deutschland
    wird wieder größer
  • Trends 2023: Optimierte Technologien für Klimawandel, Gesundheitskrise etc
  • KI-generierte Texte und Inhalte:
    zwischen Chance und Gefahren
  • Studie: Seit den 1950er-Jahren kaum noch große wissenschaftliche Entdeckungen und Innovationen
  • Digitalisierung am Arbeitsplatz stellt für Beschäftigte oft eine Belastung dar
  • E-Science-Tage 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 1 / 2023

ZEITGESCHICHTE
Die Schatten der Bonner Republik

LANDESKUNDE
Japan | Türkei | Iran | Indien

RECHT
Arbeitsrecht | Abfall- und Kreislauf­wirtschaftsrecht

BUCHWISSENSCHAFTEN
Neuerscheinungen

SOZIALWISSENSCHAFTEN
Schuldnerberatung

KINDER- UND JUGENDBUCH
Was ist Krieg?

PHILOSOPHIE

NATURWISSENSCHAFT

VERLAGE

uvm

Aktuelle Stellungnahme des Bundesrates zum UrhR – Beschluss vom 12.05.2017

Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes Stellung genommen. Zur Bildungs- und Wissenschaftsschranke und zur Pressefreiheit sagt er darin:

1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Vorschriften für die Bildungs- und Wissenschaftsschranke neu zu strukturieren. Die neue Systematisierung teilt die komplexen Nutzungswelten in evident abgrenzbare Teilbereiche (Unterricht, Wissenschaft und Institutionen) ein und ist geeignet, den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten und Bedarfen dieser Teilbereiche Rechnung zu tragen.

2. Der Bundesrat weist auf die grundlegende Bedeutung einer freien, unabhängigen Presse und den Wert von verlegerischen Angeboten für Meinungs-freiheit, Meinungspluralismus und Demokratie hin. Die privatwirtschaftliche Finanzierbarkeit von Journalismus muss sichergestellt sein. Der Bundesrat bittet daher, das Vorhaben im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf seine die Pressefreiheit betreffende Wirkung noch einmal zu untersuchen.

Bundesratsbeschluss-UrhR-20170512.pdf