16. Januar 2025
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 9/2024 (Dezember 2024) lesen Sie u.a.:

  • Wie Suchalgorithmen und KI unsere Wahrnehmung des Klimawandels beeinflussen
  • ChatGPT liefert häufig ungenaue Quellenangaben für Verlagsinhalte
  • Ein Jahrhundert LIS-Forschung:
    Entwicklung und Trends in der Bibliotheks- und Informationswissenschaft –
    eine szientometrische Analyse
  • Metadaten als Schlüssel für Vertrauensbildung in der Wissenschaft
  • Journal Impact Factors: Wie ChatGPT wissenschaftliche Zeitschriften beurteilt
  • KI-gestützte Literaturübersichten:
    Der nächste Schritt in der Forschungsautomatisierung
  • Gemeinsamer Fahrplan für Open Research Information: Ein Blick auf das Treffen
    an der Sorbonne in Paris
  • MINT-Expertise im Bibliothekswesen: Chancen für Open Science
  • Die Vergänglichkeit des Digitalen: Cyberangriffe auf Bibliotheken und Archive bedrohen unser kulturelles Erbe
  • Bibliotheken als Orte des Lernens
    und der Meinungsfreiheit: Eine Balance
    zwischen Ruhe und Diskurs
u.v.m.
  fachbuchjournal

Aktuelle Stellungnahme des Bundesrates zum UrhR – Beschluss vom 12.05.2017

Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes Stellung genommen. Zur Bildungs- und Wissenschaftsschranke und zur Pressefreiheit sagt er darin:

1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Vorschriften für die Bildungs- und Wissenschaftsschranke neu zu strukturieren. Die neue Systematisierung teilt die komplexen Nutzungswelten in evident abgrenzbare Teilbereiche (Unterricht, Wissenschaft und Institutionen) ein und ist geeignet, den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten und Bedarfen dieser Teilbereiche Rechnung zu tragen.

2. Der Bundesrat weist auf die grundlegende Bedeutung einer freien, unabhängigen Presse und den Wert von verlegerischen Angeboten für Meinungs-freiheit, Meinungspluralismus und Demokratie hin. Die privatwirtschaftliche Finanzierbarkeit von Journalismus muss sichergestellt sein. Der Bundesrat bittet daher, das Vorhaben im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf seine die Pressefreiheit betreffende Wirkung noch einmal zu untersuchen.

Bundesratsbeschluss-UrhR-20170512.pdf