19. April 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Das ist neu im Digitaljahr 2019

Sicherheitszertifizierung für IT-Produkte

Im kommenden Jahr gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen.

EU-weite Preisobergrenzen für Telefongespräche

Seit 2017 gelten in der EU bereits einheitliche Tarife für den mobilen Datenverbrauch im Internet und für Telefongespräche und SMS im EU-Ausland, das sogenannte Roaming. Im kommenden Jahr sollen auch Telefongespräche und SMS aus dem Heimatland in ein anderes Land der EU gleiche Preisobergrenzen bekommen. Wer per Handy oder Festnetz aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland telefoniert, soll pro Gesprächsminute maximal 19 Cent zahlen. Für eine SMS sollen nur noch 6 Cent abgerechnet werden dürfen. Die neuen Obergrenzen sollen ab 15. Mai 2019 gültig sein, zuvor muss der Rat der EU noch formal zustimmen.

Aus für die iTAN-Liste

Nummern durchstreichen auf Papierlisten - was lange Zeit zum Online-Banking dazugehörte, wird im kommenden Jahr abgeschafft. Ab dem 14. September 2019 dürfen Bankkunden die sogenannte iTAN-Liste nicht mehr nutzen. Die Liste bestand aus zuvor generierten TAN-Nummern, die zur Authentifizierung im Online-Banking eingesetzt wurden. Die zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 sieht vor, dass im Online-Banking eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung durchgeführt werden muss, um beispielsweise elektronische Zahlungsvorgänge auszulösen. Nutzer müssen sich demnach über zwei Faktoren authentifizieren. 

Sicherheitszertifizierung für IT-Produkte

Zu Beginn des kommenden Jahres soll auf EU-Ebene der Cybersecurity Act verabschiedet werden. Die Verordnung sieht vor, dass Hersteller ihre IT-Produkte freiwillig zertifizieren lassen können, um die Sicherheit der Produkte transparent zu machen. Das jeweilig zu gewährleistende Sicherheitsniveau soll in den Vertrauenswürdigkeitsstufen „niedrig“ „mittel“ oder „hoch“ angegeben werden. Hersteller sollen dann über einer Art Beipackzettel Auskunft über die IT-Sicherheit ihrer Produkte geben.

Geoblocking wird abgeschafft

Eine neue EU-Verordnung bewirkt schon seit Anfang Dezember 2018, dass Verbraucher nun besser im EU-Ausland Waren kaufen und Dienstleistungen bestellen können. Deswegen ist jetzt z.B. das Sperren von Seiten, wenn der Kunde aus dem EU-Ausland zugreift, nicht mehr erlaubt. Außerdem dürfen Nutzer von Online-Shops auch nicht mehr automatisch auf die jeweils nationale Seite umgeleitet werden, wenn sie die Shop-Seite über eine Adresse im EU-Ausland aufrufen. Die Händler müssen in diesem Fall aber nur den EU-weiten Verkauf anbieten – nicht auch die Lieferung. Im Zweifel muss der Kunde die Lieferung also selbst organisieren oder die Ware abholen.

Betreiber von Internet-Marktplätzen haften für Händler

Zum 1. Januar 2019 gelten neue Haftungspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Danach können Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen für eine entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden, wenn Händler ihren Steuerpflichten nicht nachgekommen. Die Marktplatzbetreiber können der Steuerhaftung entgehen, wenn sie von ihren Händlern einen Nachweis über die umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland vorlegen können.