INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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Band 67:
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16. Februar 2026
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In der Ausgabe 10/202501/2026 (Dezember – Januar 2025–2026) lesen Sie u.a.:

  • Soziale Medien und Aufmerksamkeits­entwicklung bei Kindern: Neue Lang­zeitdaten zur ADHS-Risikodiskussion
  • Repositorien im Wandel: Analyse zentraler Einflussfaktoren für die nächsten Jahre
  • Wie inklusiv Sammlungen in Bibliotheken und Archiven wirklich sind
  • Synergien von KI-Chat und Suche:
    Wie unterschiedliche Altersgruppen
    Information Retrieval neu gestalten
  • Kulturerbe-Daten im Zeitalter der KI:
    Ein neues Zugangsmodell für Institutionen
  • Jugendliche, soziale Medien und KI-Chatbots: Digitale Nutzungsrealitäten 2025
  • Buchclubs als unterschätzte Brücke zwischen Campusleben und Bibliothek: Neue Impulse aus US-Hochschulbibliotheken
  • AI Librarian in Japan
  • Altersgrenzen für soziale Medien:
    Europas nächste Regulierungsdebatte
  • KI und Journalismus:
    Neue Machtverschiebungen
    im Markt für Nachrichteninhalte
  • Print ist tot, es lebe Print!
u.v.m.
  fachbuchjournal

E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden:
Europäischer Gerichtshof stärkt faires Urheberrecht

Wer digitale Medien im Internet erwirbt, darf sie nicht weiterverkaufen – das hat am 19.12.2019 der Europäische Gerichtshof entschieden. Die obersten europäischen Richter fällten ihr Urteil im Fall der niederländischen Plattform „Tom Kabinet“, die sich auf den Weiterverkauf von E-Books spezialisiert hat (Az. C-263/18). Der niederländische Verlegerverband hatte gegen diese Praxis geklagt. In Deutschland hatten in den vergangenen Jahren mehrere Gerichte den „Gebrauchthandel“ mit digitalen Büchern ebenfalls für rechtswidrig erklärt.

„Die deutliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein großer Erfolg, denn sie sichert ein faires Urheberrecht. Kreativschaffende sind darauf angewiesen, für ihre Arbeit angemessen vergütet zu werden. Das Urteil ist somit ein wichtiges Zeichen für alle Rechteinhaber und Anbieter digitaler Medien und die gesamte Buch- und Kreativbranche. Es ermöglicht Verlagen und Händlern, weiter an innovativen Geschäftsmodellen mit digitalen Medien zu arbeiten, wovon letztlich die Verbraucher profitieren. Anders als physische Medien können digitale Inhalte praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt etwa für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ für sie gäbe“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

In Deutschland hatten zwischen 2011 und 2015 drei Gerichte übereinstimmend den Weiterverkauf von E-Books als nicht vereinbar mit dem Urheberrecht eingestuft. In allen drei Fällen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Online-Buchhändler geklagt, die per AGB den Weiterverkauf von E-Book- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (2011), das OLG Hamm (2014) und das Hanseatische OLG (2015) wiesen die Klagen jeweils ab. Der Börsenverein hatte die drei deutschen Verfahren auf Seiten der Online-Händler begleitet.