INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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Band 67:
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Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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20. Juli 2025
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Essentials

In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
  fachbuchjournal

E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden:
Europäischer Gerichtshof stärkt faires Urheberrecht

Wer digitale Medien im Internet erwirbt, darf sie nicht weiterverkaufen – das hat am 19.12.2019 der Europäische Gerichtshof entschieden. Die obersten europäischen Richter fällten ihr Urteil im Fall der niederländischen Plattform „Tom Kabinet“, die sich auf den Weiterverkauf von E-Books spezialisiert hat (Az. C-263/18). Der niederländische Verlegerverband hatte gegen diese Praxis geklagt. In Deutschland hatten in den vergangenen Jahren mehrere Gerichte den „Gebrauchthandel“ mit digitalen Büchern ebenfalls für rechtswidrig erklärt.

„Die deutliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein großer Erfolg, denn sie sichert ein faires Urheberrecht. Kreativschaffende sind darauf angewiesen, für ihre Arbeit angemessen vergütet zu werden. Das Urteil ist somit ein wichtiges Zeichen für alle Rechteinhaber und Anbieter digitaler Medien und die gesamte Buch- und Kreativbranche. Es ermöglicht Verlagen und Händlern, weiter an innovativen Geschäftsmodellen mit digitalen Medien zu arbeiten, wovon letztlich die Verbraucher profitieren. Anders als physische Medien können digitale Inhalte praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt etwa für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ für sie gäbe“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

In Deutschland hatten zwischen 2011 und 2015 drei Gerichte übereinstimmend den Weiterverkauf von E-Books als nicht vereinbar mit dem Urheberrecht eingestuft. In allen drei Fällen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Online-Buchhändler geklagt, die per AGB den Weiterverkauf von E-Book- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (2011), das OLG Hamm (2014) und das Hanseatische OLG (2015) wiesen die Klagen jeweils ab. Der Börsenverein hatte die drei deutschen Verfahren auf Seiten der Online-Händler begleitet.