21. Mai 2025
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2025 (Mai 2025) lesen Sie u.a.:

  • Die unheimliche Begegnung der
    KI-Art: Wie Menschen im Alltag mit Sprachmodellen umgehen
  • KI-Kompetenz als Kernaufgabe wissenschaftlicher
    Bibliotheken
  • Data Literacy: Datenkompetenz –
    von der Hochschule in den Job
  • Maschinelles Lernen im Auskunfts-
    und Informationsdienst:
    Analyse virtueller Chat-Anfragen
  • FAIRer Datenaustausch in der Wissenschaft: Warum der Weg noch steinig ist
  • Wissenschaftliches Publizieren im Umbruch: Teilen von Wissen und Prestige
  • Wie wirkt sich Open Science
    auf die Wirtschaft aus?
  • Wie vertrauenswürdig ist das Internet
    für Jugendliche im Zeitalter der KI?
  • Gefälschte Publikationen und
    institutionelle Retraction-Welle
  • Die Magie der Bücherschränke:
    eine Oase in der Bücherflut
  • Metrik-Sonifikation: Transformation
    von bibliometrischen Daten
    zur Vermittlung in Klangform
  • Gefährdung der Bibliotheksfinanzierung: die geplante Auflösung des IMLS und ihre Folgen
  • Nachhaltige Bibliotheken als
    Resilienz-Anker der Zukunft:
    ökologische Verantwortung,
    soziale Gerechtigkeit und
    strategische Partnerschaften
u.v.m.
  fachbuchjournal

OLG Köln erklärt smartlaw für zulässig
im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)

Stellungnahme von Wolters Kluwer Deutschland

In der Frage, ob unser Angebot smartlaw eine unerlaubte Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Sinne des §2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist, hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az. 6 U 263/19) heute sein Urteil im Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 2019 (Az. 33 O 35/19) verkündet.

Wolters Kluwer Deutschland begrüßt die Entscheidung des OLG Köln, dass smartlaw nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt. smartlaw ist ein intelligentes und digital nutzbares Angebot, das sich insbesondere an Privatpersonen und kleinere/mittlere Unternehmen richtet und eine Vielzahl standardisierter Fälle zur Vertrags- und Dokumentenerstellung abdeckt. Damit ist smartlaw eine digitale und zeitgemäße Weiterentwicklung der bereits seit Jahrzehnten in Printform angebotenen Formular- und Mustersammlungen, mit welcher der Anwender software-gestützt selbst Verträge erstellen kann.

Kristina Schleß, Head of Legal & Compliance bei Wolters Kluwer Deutschland: „Das OLG Köln hat mit seinem Urteil bestätigt, dass Computerprogramme die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 RDG nicht erfüllen. Nutzer eines Vertragsgenerators wie smartlaw machen Angaben in eigener Sache, auch eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt. Der gesetzliche Tatbestand erfordert eine Tätigkeit im Sinne einer menschlichen Aktivität – softwaregestützte schematische Subsumptionsvorgänge sind keine Rechtsdienstleistung.“

Christian Lindemann, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Recht bei Wolters Kluwer Deutschland: „Unser Angebot smartlaw richtet sich nach Themenauswahl und Preisgestaltung an eine Zielgruppe, die typischerweise aus Kosten- oder Zeitgründen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen nach RDG tätigen Rechtsdienstleister in Anspruch nehmen würde, sondern ihre Verträge selbst erstellen möchte. Keinesfalls kann und soll smartlaw die individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen.“

www.wolterskluwer.de