8. Dezember 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 8/2024 (November 2024) lesen Sie u.a.:

  • Bibliotheken als Brückenbauer: Informations­kompe­tenz in Zeiten des Klimawandels
  • Barrierefreiheit wissenschaftlicher PDF-Dokumente: Eine umfassende Studie legt teilweise gravierende Mängel offen
  • Wikipedia als Quelle für die Wissenschaft?
  • Neuer Bericht untersucht Auffindbarkeit von Open-Access-Publikationen in Bibliotheken
  • OpenCitations Index: Fundament für
    die Bibliometrie von morgen
  • Können KI-Assistenten Bibliothekare ersetzen? Neue Studie testet
    Sprachmodelle im Auskunftsdienst
  • Wie transparent sind KI-gestützte wissenschaftliche Suchsysteme wirklich?
  • Lokale KI-Modelle gewinnen in der Forschung an Bedeutung
  • Jahresberichte und Social Media:
    Ungenutzte Strategien für bessere
    Kommunikation in Bibliotheken
  • LibraryTok: Wie Bibliothekare TikTok erobern und eine neue Generation inspirieren
  • Innovationen in Bibliotheken:
    Mehr als nur Bücherregale
  • Forscher warnen vor vereinfachter Kategorisierung von Diamond Open Access
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

OLG Köln erklärt smartlaw für zulässig
im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)

Stellungnahme von Wolters Kluwer Deutschland

In der Frage, ob unser Angebot smartlaw eine unerlaubte Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Sinne des §2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist, hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az. 6 U 263/19) heute sein Urteil im Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 2019 (Az. 33 O 35/19) verkündet.

Wolters Kluwer Deutschland begrüßt die Entscheidung des OLG Köln, dass smartlaw nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt. smartlaw ist ein intelligentes und digital nutzbares Angebot, das sich insbesondere an Privatpersonen und kleinere/mittlere Unternehmen richtet und eine Vielzahl standardisierter Fälle zur Vertrags- und Dokumentenerstellung abdeckt. Damit ist smartlaw eine digitale und zeitgemäße Weiterentwicklung der bereits seit Jahrzehnten in Printform angebotenen Formular- und Mustersammlungen, mit welcher der Anwender software-gestützt selbst Verträge erstellen kann.

Kristina Schleß, Head of Legal & Compliance bei Wolters Kluwer Deutschland: „Das OLG Köln hat mit seinem Urteil bestätigt, dass Computerprogramme die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 RDG nicht erfüllen. Nutzer eines Vertragsgenerators wie smartlaw machen Angaben in eigener Sache, auch eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt. Der gesetzliche Tatbestand erfordert eine Tätigkeit im Sinne einer menschlichen Aktivität – softwaregestützte schematische Subsumptionsvorgänge sind keine Rechtsdienstleistung.“

Christian Lindemann, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Recht bei Wolters Kluwer Deutschland: „Unser Angebot smartlaw richtet sich nach Themenauswahl und Preisgestaltung an eine Zielgruppe, die typischerweise aus Kosten- oder Zeitgründen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen nach RDG tätigen Rechtsdienstleister in Anspruch nehmen würde, sondern ihre Verträge selbst erstellen möchte. Keinesfalls kann und soll smartlaw die individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen.“

www.wolterskluwer.de