1. Dezember 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 8/2023 (November 2023) lesen Sie u.a.:

  • Einen KI-basierten Bibliotheks-Chatbot mit der ChatGPT-API selbst entwickeln
  • Wie haben sich die Forschungsschwer­punkte der Biblio­theks- und Infor­ma­tions­wissenschaft
    im 21. Jahrhundert gewandelt?
  • Öffentliche Bibliotheken als wichtige
    Bildungs- und Lernorte in Deutschland
    abseits von schulischen Angeboten
  • Homeoffice bleibt bei Bibliotheks­mit­ar­bei­ten­den auch nach der Pandemie beliebt
  • Abflauender Corona-Effekt: Zurück zu alten Mediennutzungsmustern und Ende des Streaming-Booms
  • Untersuchungen zum Einfluss sozialer Medien auf politische Wahlen
  • Studie zu Jugendlichen:
    Geringe Aufmerksamkeit und
    wenig informationsorientiert
  • KI zur Unterstützung von Peer Review?
  • Studie: Heutige Forschungslandschaft in England ist unfair, wenig motivierend und fördert fragwürdige Forschungspraktiken
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 5 / 2023

BUCHWISSEN­SCHAFTEN
Illustrierte Bücher. Grassi Museum

LANDESKUNDE
Pakistan | Indien | China

BETRIEBS­WIRTSCHAFT
Führung

BIOGRAFIEN
Starke Frauen

RELIGION | PHILOSOPHIE
Konfuzius, Sokrates, Epiktet, Montaigne, Pascal

RECHT
Insolvenzrecht | Steuerrecht | Immissionsschutzrecht | Erbrecht

uvm

Bitkom zum Entwurf des Urheberrechtsgesetzes

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz veröffentlicht, mit dem die jüngsten Urheberrechtsrichtlinien der EU in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Die Umsetzungsfrist endet im Juni 2021.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Der Entwurf des Bundesjustizministeriums will allen Betroffenen gerecht werden und scheitert an diesem Anspruch. Dabei hält das Ministerium ausgerechnet an den umstrittenen Upload-Filtern fest: Plattformbetreiber sollen alle Inhalte automatisiert prüfen, bevor sie von den Plattformnutzern hochgeladen werden können. Das Bundesjustizministerium vollzieht hier eine historische Kehrtwende, indem Plattformanbietern nun erstmals allgemeine Überwachungspflichten auferlegt werden. Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden sind dabei überkomplex ausgestaltet. Zudem werden die im Gesetzesentwurf vorgesehenen, neuen Vergütungsregeln für Urheber bereits etablierte Vergütungs- und Monetarisierungsmodelle aufbrechen. Dass Urheber und Rechteinhaber dadurch mehr Lizenzeinnahmen erzielen, ist mehr als fraglich.

Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger sieht der Entwurf hingegen eine wortgleiche Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Letztlich wird der Europäische Gerichtshof klären müssen, wie die neuen Regelungen auszulegen sind. Für Startups und Entwickler im Medienumfeld wird die Rechtslage damit auf Jahre hinaus unklar bleiben. Begrüßenswert ist allein, dass eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie möglich scheint. Die positiven Neuerungen zur Text-and-Data-Mining-Schranke und der technologieneutralen Rechteklärung zur Weitersendung von TV-Inhalten sollten rasch in nationales Recht überführt werden. Dafür braucht es einen Gesetzgebungsprozess, der größtmögliche Transparenz sicherstellt.“