22. März 2023
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2023 (März 2023) lesen Sie u.a.:

  • Untersuchung zur derzeitigen Nutzung von KI und verwand­ten Technologien in Bibliotheken
  • Passen wissen­schaft­liche Bibliotheken und TikTok zusammen?
  • Studie zum Einfluss des Internets
    auf den Print-Zeitungsmarkt
  • Schattenbibliotheken sind bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin sehr beliebt
  • Umfrage: Informationsabteilungen in Unternehmen werden wieder optimistischer
  • Untersuchung zur Entwicklung von
    Open-Access-Monografien
  • Cyberangriffe auf Bildungseinrichtungen nehmen kontinuierlich zu
  • Steht die Internetsuche vor einer Revolution?
  • 1. Österreichischer Bibliothekskongress
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 1 / 2023

ZEITGESCHICHTE
Die Schatten der Bonner Republik

LANDESKUNDE
Japan | Türkei | Iran | Indien

RECHT
Arbeitsrecht | Abfall- und Kreislauf­wirtschaftsrecht

BUCHWISSENSCHAFTEN
Neuerscheinungen

SOZIALWISSENSCHAFTEN
Schuldnerberatung

KINDER- UND JUGENDBUCH
Was ist Krieg?

PHILOSOPHIE

NATURWISSENSCHAFT

VERLAGE

uvm

Bitkom zum Entwurf des Urheberrechtsgesetzes

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz veröffentlicht, mit dem die jüngsten Urheberrechtsrichtlinien der EU in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Die Umsetzungsfrist endet im Juni 2021.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Der Entwurf des Bundesjustizministeriums will allen Betroffenen gerecht werden und scheitert an diesem Anspruch. Dabei hält das Ministerium ausgerechnet an den umstrittenen Upload-Filtern fest: Plattformbetreiber sollen alle Inhalte automatisiert prüfen, bevor sie von den Plattformnutzern hochgeladen werden können. Das Bundesjustizministerium vollzieht hier eine historische Kehrtwende, indem Plattformanbietern nun erstmals allgemeine Überwachungspflichten auferlegt werden. Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden sind dabei überkomplex ausgestaltet. Zudem werden die im Gesetzesentwurf vorgesehenen, neuen Vergütungsregeln für Urheber bereits etablierte Vergütungs- und Monetarisierungsmodelle aufbrechen. Dass Urheber und Rechteinhaber dadurch mehr Lizenzeinnahmen erzielen, ist mehr als fraglich.

Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger sieht der Entwurf hingegen eine wortgleiche Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Letztlich wird der Europäische Gerichtshof klären müssen, wie die neuen Regelungen auszulegen sind. Für Startups und Entwickler im Medienumfeld wird die Rechtslage damit auf Jahre hinaus unklar bleiben. Begrüßenswert ist allein, dass eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie möglich scheint. Die positiven Neuerungen zur Text-and-Data-Mining-Schranke und der technologieneutralen Rechteklärung zur Weitersendung von TV-Inhalten sollten rasch in nationales Recht überführt werden. Dafür braucht es einen Gesetzgebungsprozess, der größtmögliche Transparenz sicherstellt.“