20. Januar 2025
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Essentials

In der Ausgabe 9/2024 (Dezember 2024) lesen Sie u.a.:

  • Wie Suchalgorithmen und KI unsere Wahrnehmung des Klimawandels beeinflussen
  • ChatGPT liefert häufig ungenaue Quellenangaben für Verlagsinhalte
  • Ein Jahrhundert LIS-Forschung:
    Entwicklung und Trends in der Bibliotheks- und Informationswissenschaft –
    eine szientometrische Analyse
  • Metadaten als Schlüssel für Vertrauensbildung in der Wissenschaft
  • Journal Impact Factors: Wie ChatGPT wissenschaftliche Zeitschriften beurteilt
  • KI-gestützte Literaturübersichten:
    Der nächste Schritt in der Forschungsautomatisierung
  • Gemeinsamer Fahrplan für Open Research Information: Ein Blick auf das Treffen
    an der Sorbonne in Paris
  • MINT-Expertise im Bibliothekswesen: Chancen für Open Science
  • Die Vergänglichkeit des Digitalen: Cyberangriffe auf Bibliotheken und Archive bedrohen unser kulturelles Erbe
  • Bibliotheken als Orte des Lernens
    und der Meinungsfreiheit: Eine Balance
    zwischen Ruhe und Diskurs
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bitkom zum Entwurf des Urheberrechtsgesetzes

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz veröffentlicht, mit dem die jüngsten Urheberrechtsrichtlinien der EU in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Die Umsetzungsfrist endet im Juni 2021.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Der Entwurf des Bundesjustizministeriums will allen Betroffenen gerecht werden und scheitert an diesem Anspruch. Dabei hält das Ministerium ausgerechnet an den umstrittenen Upload-Filtern fest: Plattformbetreiber sollen alle Inhalte automatisiert prüfen, bevor sie von den Plattformnutzern hochgeladen werden können. Das Bundesjustizministerium vollzieht hier eine historische Kehrtwende, indem Plattformanbietern nun erstmals allgemeine Überwachungspflichten auferlegt werden. Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden sind dabei überkomplex ausgestaltet. Zudem werden die im Gesetzesentwurf vorgesehenen, neuen Vergütungsregeln für Urheber bereits etablierte Vergütungs- und Monetarisierungsmodelle aufbrechen. Dass Urheber und Rechteinhaber dadurch mehr Lizenzeinnahmen erzielen, ist mehr als fraglich.

Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger sieht der Entwurf hingegen eine wortgleiche Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Letztlich wird der Europäische Gerichtshof klären müssen, wie die neuen Regelungen auszulegen sind. Für Startups und Entwickler im Medienumfeld wird die Rechtslage damit auf Jahre hinaus unklar bleiben. Begrüßenswert ist allein, dass eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie möglich scheint. Die positiven Neuerungen zur Text-and-Data-Mining-Schranke und der technologieneutralen Rechteklärung zur Weitersendung von TV-Inhalten sollten rasch in nationales Recht überführt werden. Dafür braucht es einen Gesetzgebungsprozess, der größtmögliche Transparenz sicherstellt.“