18. April 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Das ist neu im Digitaljahr 2021

Homeoffice-Pauschale

Im neuen Jahr gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen für 2021 zusammengetragen.

Start der Elektronischen Patientenakte

Ab 1. Januar 2021 startet die Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA). Alle gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Patienten dann auf Wunsch eine solche digitale Akte zur Verfügung stellen, die Nutzung ist aber freiwillig. Versicherte behalten zudem die Hoheit darüber, welche Informationen in der ePA gespeichert werden. Sie soll zukünftig einen schnellen Zugriff auf medizinischen Daten, Diagnosen oder auch den Impfpass ermöglichen. Im weiteren Jahresverlauf soll die elektronische Patientenakte auch in Arztpraxen verfügbar gemacht werden.

Erstmals Homeoffice-Pauschale

Für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem Steuerpflichtige ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, können sie einen pauschalen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Dies gilt auch, wenn die üblichen Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht erfüllt sind. So kann die Tätigkeit z. B. auch in der Küche oder im Wohnzimmer ausgeübt werden. Allerdings wird die Pauschale auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr angerechnet. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer keine zusätzliche Steuerersparnis haben, wenn ihre gesamten Werbungskosten den Betrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte

Wer beim Online-Shoppen mit Kreditkarte zahlen möchte, muss ab dem 1. Januar 2021 eine zusätzliche Sicherheitsstufe nehmen. Die Prüfziffer auf der Rückseite der Karte reicht dann nicht mehr aus, um eine Kreditkartenzahlung vorzunehmen. Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung müssen zwei der drei folgenden Faktoren erfüllt werden: Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. Karte), Inhärenz (z. B. Fingerabdruck). Ein häufig verwendetes, zusätzliches Sicherheitsverfahren ist etwa, eine Transaktionsnummer (TAN) an ein Mobiltelefon zu schicken (Wissen). Diese TAN muss dann bei Bezahlvorgängen im Internet eingegeben werden, um eine Zahlung zu genehmigen. Damit soll die Sicherheit beim Bezahlen im Internet gestärkt und Kartenmissbrauch vorgebeugt werden.

Änderungen bei Energie-Labeln

Für einige Elektrogeräte gelten ab dem 1. März 2021 neue Label für Energieeffizienz. Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore werden dann nur noch in den Klassen A bis G eingestuft. Vormalige Bezeichnungen wie A+++ oder A++ entfallen. Gleichzeitig steigen damit auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte, denn die einzelnen Klassen sind granularer abgetrennt.

Neustart für Gründer erleichtert

Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzrechts beschlossen, das verschiedene Änderungen für Unternehmen und Verbraucher enthält. Mit dem Gesetz wird die Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre verkürzt, sodass Verbraucher und nicht erfolgreiche Gründer schneller als bisher eine Chance auf einen Neuanfang erhalten. Außerdem schafft das neue Gesetz eine neue Möglichkeit, ein Unternehmen ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Rückkehr zu regulären Mehrwertsteuersätzen

Ab 1. Januar 2021 gelten wieder die regulären Mehrwertsteuersätze von 19 Prozent und 7 Prozent für ermäßigt besteuerte Umsätze. Die Mehrwertsteuersätze waren zum 1. Juli 2020 auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt worden, um den Einbruch der Wirtschaft nach dem ersten Corona-Lockdown zu mildern.