17. Januar 2025
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Essentials

In der Ausgabe 9/2024 (Dezember 2024) lesen Sie u.a.:

  • Wie Suchalgorithmen und KI unsere Wahrnehmung des Klimawandels beeinflussen
  • ChatGPT liefert häufig ungenaue Quellenangaben für Verlagsinhalte
  • Ein Jahrhundert LIS-Forschung:
    Entwicklung und Trends in der Bibliotheks- und Informationswissenschaft –
    eine szientometrische Analyse
  • Metadaten als Schlüssel für Vertrauensbildung in der Wissenschaft
  • Journal Impact Factors: Wie ChatGPT wissenschaftliche Zeitschriften beurteilt
  • KI-gestützte Literaturübersichten:
    Der nächste Schritt in der Forschungsautomatisierung
  • Gemeinsamer Fahrplan für Open Research Information: Ein Blick auf das Treffen
    an der Sorbonne in Paris
  • MINT-Expertise im Bibliothekswesen: Chancen für Open Science
  • Die Vergänglichkeit des Digitalen: Cyberangriffe auf Bibliotheken und Archive bedrohen unser kulturelles Erbe
  • Bibliotheken als Orte des Lernens
    und der Meinungsfreiheit: Eine Balance
    zwischen Ruhe und Diskurs
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bitkom zu den Vorschlägen des EU-Rates zum AI Act

Mit dem AI Act will die EU-Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa schaffen. Am 6.12.2022 wird der Rat der Europäischen Union seine Position dazu beschließen. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:

„Der Rat der Europäischen Union hat mit seinen Vorschlägen zum AI Act den Entwurf der Kommission an entscheidenden Stellen verbessert. Zugleich besteht aber weiterhin die Gefahr, dass durch eine zu starke Fokussierung auf Risiken die KI-Entwicklung in Europa ausgebremst wird. Künstliche Intelligenz ist eine Technologie, der eine entscheidende Bedeutung für unsere Zukunftsfähigkeit zukommt. Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland sehen in KI vor allem eine Chance. Damit kommt dem AI Act mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und unseren künftigen Wohlstand eine bedeutende Rolle zu.

Bitkom begrüßt, dass der Rat die Definition eines KI-Systems nachgeschärft hat. Es muss sichergestellt werden, dass nur solche Systeme reguliert werden, die durch KI-spezifische Eigenschaften neue Risiken mit sich bringen. Allerdings bleibt die Risikoklassifizierung weiterhin zu vage. Damit der risikobasierte Ansatz der EU-Kommission erfolgreich sein kann, muss präzise erfasst werden, wo ein hohes Risiko entsteht und wie dieses abzugrenzen ist. Dabei dürfen nicht pauschal Anwendungsfälle eingestuft werden, sondern es muss eine auf die konkrete Anwendung bezogene Einschätzung des Risikos erfolgen. Auch bei der geplanten zusätzlichen Regulierung für Systeme mit vielen möglichen Einsatzwecken („General Purpose AI“), wie Bild- oder Spracherkennung, bleiben noch viele offene Fragen. Hier sollte der Fokus sollte darauf liegen, die Zusammenarbeit zwischen allen an der Entwicklung eines KI-Systems Beteiligten zu fördern, um auf diese Weise das Ziel der Risikominimierung zu erreichen.

Im anstehenden Trilog von Rat, Parlament und Kommission sollte der vorliegende Vorschlag noch praxistauglicher gestaltet werden. Es darf dabei auch nicht zu Widersprüchen mit bestehenden Vorgaben und damit zu neuen Unsicherheiten kommen, denn in Bereichen wie Medizinprodukte oder Finanzen ergänzt die KI-Verordnung bereits bestehende umfangreiche Regulierung.“