2. April 2023
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2023 (März 2023) lesen Sie u.a.:

  • Untersuchung zur derzeitigen Nutzung von KI und verwand­ten Technologien in Bibliotheken
  • Passen wissen­schaft­liche Bibliotheken und TikTok zusammen?
  • Studie zum Einfluss des Internets
    auf den Print-Zeitungsmarkt
  • Schattenbibliotheken sind bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin sehr beliebt
  • Umfrage: Informationsabteilungen in Unternehmen werden wieder optimistischer
  • Untersuchung zur Entwicklung von
    Open-Access-Monografien
  • Cyberangriffe auf Bildungseinrichtungen nehmen kontinuierlich zu
  • Steht die Internetsuche vor einer Revolution?
  • 1. Österreichischer Bibliothekskongress
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 1 / 2023

ZEITGESCHICHTE
Die Schatten der Bonner Republik

LANDESKUNDE
Japan | Türkei | Iran | Indien

RECHT
Arbeitsrecht | Abfall- und Kreislauf­wirtschaftsrecht

BUCHWISSENSCHAFTEN
Neuerscheinungen

SOZIALWISSENSCHAFTEN
Schuldnerberatung

KINDER- UND JUGENDBUCH
Was ist Krieg?

PHILOSOPHIE

NATURWISSENSCHAFT

VERLAGE

uvm

Bitkom zu den Vorschlägen des EU-Rates zum AI Act

Mit dem AI Act will die EU-Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa schaffen. Am 6.12.2022 wird der Rat der Europäischen Union seine Position dazu beschließen. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:

„Der Rat der Europäischen Union hat mit seinen Vorschlägen zum AI Act den Entwurf der Kommission an entscheidenden Stellen verbessert. Zugleich besteht aber weiterhin die Gefahr, dass durch eine zu starke Fokussierung auf Risiken die KI-Entwicklung in Europa ausgebremst wird. Künstliche Intelligenz ist eine Technologie, der eine entscheidende Bedeutung für unsere Zukunftsfähigkeit zukommt. Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland sehen in KI vor allem eine Chance. Damit kommt dem AI Act mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und unseren künftigen Wohlstand eine bedeutende Rolle zu.

Bitkom begrüßt, dass der Rat die Definition eines KI-Systems nachgeschärft hat. Es muss sichergestellt werden, dass nur solche Systeme reguliert werden, die durch KI-spezifische Eigenschaften neue Risiken mit sich bringen. Allerdings bleibt die Risikoklassifizierung weiterhin zu vage. Damit der risikobasierte Ansatz der EU-Kommission erfolgreich sein kann, muss präzise erfasst werden, wo ein hohes Risiko entsteht und wie dieses abzugrenzen ist. Dabei dürfen nicht pauschal Anwendungsfälle eingestuft werden, sondern es muss eine auf die konkrete Anwendung bezogene Einschätzung des Risikos erfolgen. Auch bei der geplanten zusätzlichen Regulierung für Systeme mit vielen möglichen Einsatzwecken („General Purpose AI“), wie Bild- oder Spracherkennung, bleiben noch viele offene Fragen. Hier sollte der Fokus sollte darauf liegen, die Zusammenarbeit zwischen allen an der Entwicklung eines KI-Systems Beteiligten zu fördern, um auf diese Weise das Ziel der Risikominimierung zu erreichen.

Im anstehenden Trilog von Rat, Parlament und Kommission sollte der vorliegende Vorschlag noch praxistauglicher gestaltet werden. Es darf dabei auch nicht zu Widersprüchen mit bestehenden Vorgaben und damit zu neuen Unsicherheiten kommen, denn in Bereichen wie Medizinprodukte oder Finanzen ergänzt die KI-Verordnung bereits bestehende umfangreiche Regulierung.“