25. September 2023
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 6/2023 (September 2023) lesen Sie u.a.:

  • Mittendrin in der Transformation
  • Gamification besitzt erhebliches Anwen­dungs­potenzial für Bibliotheken
  • Bibliotheksmagazine: bloße Lager oder auch eine wichtige Dienstleistung?
  • Viele Wissenschaftsverlage haben bislang keine oder unpräzise Richtlinien
    für den Umgang mit generativer KI
  • Klassische Videospiele drohen
    zu verschwinden
  • Wie sieht die Zukunft der
    wissenschaftlichen Tagungen aus?
  • Studie: Hohe Impact-Werte
    ziehen hohe APCs nach sich
  • KI ändert derzeit nichts
    an Googles Vormachtstellung
  • Open Source ist nicht unsicherer
    als proprietäre Software
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 4 / 2023

NATUR | UMWELT
Plädoyer für den Schutz der Biodiversität
Das Auerhuhn

ASTRONOMIE
Neuerscheinungen

LANDESKUNDE
Japans moderne Monarchie

SPORT
Bayern München

RECHT
Naturschutzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Arbeitsrecht

KUNST
Frauen in der Kunst. Meisterinnen

uvm

Bitkom zu den Vorschlägen des EU-Rates zum AI Act

Mit dem AI Act will die EU-Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa schaffen. Am 6.12.2022 wird der Rat der Europäischen Union seine Position dazu beschließen. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:

„Der Rat der Europäischen Union hat mit seinen Vorschlägen zum AI Act den Entwurf der Kommission an entscheidenden Stellen verbessert. Zugleich besteht aber weiterhin die Gefahr, dass durch eine zu starke Fokussierung auf Risiken die KI-Entwicklung in Europa ausgebremst wird. Künstliche Intelligenz ist eine Technologie, der eine entscheidende Bedeutung für unsere Zukunftsfähigkeit zukommt. Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland sehen in KI vor allem eine Chance. Damit kommt dem AI Act mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und unseren künftigen Wohlstand eine bedeutende Rolle zu.

Bitkom begrüßt, dass der Rat die Definition eines KI-Systems nachgeschärft hat. Es muss sichergestellt werden, dass nur solche Systeme reguliert werden, die durch KI-spezifische Eigenschaften neue Risiken mit sich bringen. Allerdings bleibt die Risikoklassifizierung weiterhin zu vage. Damit der risikobasierte Ansatz der EU-Kommission erfolgreich sein kann, muss präzise erfasst werden, wo ein hohes Risiko entsteht und wie dieses abzugrenzen ist. Dabei dürfen nicht pauschal Anwendungsfälle eingestuft werden, sondern es muss eine auf die konkrete Anwendung bezogene Einschätzung des Risikos erfolgen. Auch bei der geplanten zusätzlichen Regulierung für Systeme mit vielen möglichen Einsatzwecken („General Purpose AI“), wie Bild- oder Spracherkennung, bleiben noch viele offene Fragen. Hier sollte der Fokus sollte darauf liegen, die Zusammenarbeit zwischen allen an der Entwicklung eines KI-Systems Beteiligten zu fördern, um auf diese Weise das Ziel der Risikominimierung zu erreichen.

Im anstehenden Trilog von Rat, Parlament und Kommission sollte der vorliegende Vorschlag noch praxistauglicher gestaltet werden. Es darf dabei auch nicht zu Widersprüchen mit bestehenden Vorgaben und damit zu neuen Unsicherheiten kommen, denn in Bereichen wie Medizinprodukte oder Finanzen ergänzt die KI-Verordnung bereits bestehende umfangreiche Regulierung.“