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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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4. Juli 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
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Deutscher Bibliotheksverband begrüßt Debatte
zur Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt die gegenwärtige Debatte über eine allgemeine Wissenschaftsschranke im Urheberrecht und betont noch einmal die hohe Bedeutung einer raschen Novellierung des Urheberrechts für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Sowohl das Papier der SPD-Bundestagsfraktion "Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht" vom 21.05.2012 als auch das am 12.06.2012 vorgestellte Diskussionspapier der Bundestagsfraktion von CDU/CSU gehen in diese positive Richtung. Der dbv hatte bereits am 20.04.2012 mit seinem Positionspapier zum Urheberrecht auf dringende notwendige Lösungen in diesem Bereich hingewiesen.

Der dbv begrüßt besonders die positiven Äußerungen von SPD und CDU/CSU zum Zweitverwertungsrecht und fordert das Bundesjustizministerium auf, diesen Vorschlag in die angekündigte Überarbeitung des Urheberrechts aufzunehmen. Als sehr zeitgemäß schätzt der dbv den Ansatz von CDU/CSU ein, die bestehenden Schranken im Urheberrecht zu einer „einheitlichen Wissenschaftsschranke“ zusammenzuführen.

„Ich finde es sehr beeindruckend", so dbv-Vorstandsmitglied Dr. Frank Simon-Ritz (Universitätsbibliothek Weimar), „dass es nun offensichtlich einen breiten politischen Konsens gibt, der die Möglichkeit eröffnet, hier einen wichtigen Schritt für Bildung und Wissenschaft in Deutschland zu gehen."

Große Sorge bereitet dem dbv zurzeit der drohende Wegfall der bis zum 31.12.2012 befristeten Regelung von § 52a UrhG.  Wenn der Gesetzgeber nicht vorher tätig wird, um den Paragrafen zu entfristen, würden plötzlich viele der heute üblichen Unterrichtsformen und der Austausch von Texten in Forscherteams illegal. In seinem Positionspapier „Alles wieder zurück auf Anfang: Das drohende Auslaufen von § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) wirft Forschung, Lehre und Studium um Jahre zurück“ vom 12.06.2012 setzt sich der Deutsche Bibliotheksverband daher für eine Entfristung und Erweiterung von § 52a UrhG ein.

Das Positionspapier zu § 52a ist nachlesbar unter:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/positionen.html