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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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16. Februar 2026
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In der Ausgabe 10/202501/2026 (Dezember – Januar 2025–2026) lesen Sie u.a.:

  • Soziale Medien und Aufmerksamkeits­entwicklung bei Kindern: Neue Lang­zeitdaten zur ADHS-Risikodiskussion
  • Repositorien im Wandel: Analyse zentraler Einflussfaktoren für die nächsten Jahre
  • Wie inklusiv Sammlungen in Bibliotheken und Archiven wirklich sind
  • Synergien von KI-Chat und Suche:
    Wie unterschiedliche Altersgruppen
    Information Retrieval neu gestalten
  • Kulturerbe-Daten im Zeitalter der KI:
    Ein neues Zugangsmodell für Institutionen
  • Jugendliche, soziale Medien und KI-Chatbots: Digitale Nutzungsrealitäten 2025
  • Buchclubs als unterschätzte Brücke zwischen Campusleben und Bibliothek: Neue Impulse aus US-Hochschulbibliotheken
  • AI Librarian in Japan
  • Altersgrenzen für soziale Medien:
    Europas nächste Regulierungsdebatte
  • KI und Journalismus:
    Neue Machtverschiebungen
    im Markt für Nachrichteninhalte
  • Print ist tot, es lebe Print!
u.v.m.
  fachbuchjournal

Eiskalte Enteignung von Wissenschaftsverlagen“

Alexander Skipis zu Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz
im Börsenblatt für den deutschen Buchhandel

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels fordert die Geltungsdauer des § 52a nicht zu verlängern, sondern die Vorschrift auslaufen zu lassen. Sie erlaubt es Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Teile von Lehrbüchern ohne Genehmigung der Verlage in ihre internen Netzwerke zu stellen. Im Gespräch ist zudem die völlige Entfristung. Nach dem aktuellen Stand soll der umstrittene § 52a des Urheberrechtsgesetzes Ende des Jahres bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden – insgesamt zum vierten Mal.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, sieht darin einen Skandal. Im Interview mit dem BÖRSENBLATT FÜR DEN DEUTSCHEN BUCHHANDEL erklärte er am 22.11.2012: „Zu der angemessenen Vergütung, die der Gesetzgeber für die Leistung der Verlage vorgesehen hat, ist es nach wie vor nicht gekommen. Die Praxis läuft auf eine eiskalte Enteignung von Wissenschaftsverlagen hinaus – und zwar mit Billigung der Justizministerin, die ihren Aufgaben in diesem Fall wieder einmal nicht nachkommt.“

Die Diskussion über die Bereitstellung wissenschaftlicher Werke wird nach seiner Ansicht an einem falschen Ort geführt. „Wissenschaftsverlage sind genauso wie Einrichtungen der Bildung und Wissenschaft systemrelevante Institutionen einer Gesellschaft. Wir dürfen deren Interessen nicht gegeneinander ausspielen. Derzeit versucht der Staat, sich zu Lasten der Verlage aus seiner Finanzierungspflicht zu stehlen“, so Skipis gegenüber dem BÖRSENBLATT.

Das gesamte Interview steht online unter http://www.boersenblatt.net/569737/