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23. April 2026
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In der Ausgabe 03/2026 (April 2026) lesen Sie u.a.:

  • Nationales Kultur­erbe unter Druck: Der Stopp des DNB-Erweiterungsbaus und seine Folgen
  • Entwicklungen im Medienalltag
  • Vom Datenhype zur Datenkompetenz: Warum Data Literacy zur Kernaufgabe
    von Bibliotheken wird
  • Warum Bibliotheken bei KI, Lizenzen
    und Fair Use mitreden müssen
  • Entwicklungen für die Zukunft
    von Bibliotheken
  • Forschungsdaten als Publikationsform
  • Wie Forschende mit KI-gestützten Recherchetools arbeiten
  • KI-Erschöpfung und „Vocational Awe“
    in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Aufmerksamkeitskrise oder Designproblem? Was Bibliotheken aus der Debatte über Lesen und Bildschirme lernen können
  • Die Stiftsbibliothek St. Gallen:
    Ein 1.300 Jahre altes Wissensarchiv
  • Bibliotheken als Räume für Wohlbefinden
    im Gesundheitswesen
  • Das Ende eines Formats: Der Niedergang des Massenmarkt-Paperbacks
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

„Baden-Württemberg tastet Wissenschaftsfreiheit an“

Stellungnahme des Börsenvereins zu baden-württembergischem
Gesetzesentwurf zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften

Das Land Baden-Württemberg tastet nach Ansicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit an. In einer offiziellen Stellungnahme kritisiert der Börsenverein, dass Wissenschaftler an baden-württembergischen Hochschulen verpflichtet werden sollen, eine Zweitverwertung ihrer Publikationen vorzunehmen und sie in hochschuleigene Repositorien einzustellen. Zudem verletze eine solche Regelung das Grundrecht auf geistiges Eigentum, da es den Wissenschaftlern in Baden-Württemberg die Möglichkeit nähme, Verlagen oder anderen Verwertungspartnern zeitliche unbeschränkte ausschließliche Online-Nutzungsrechte an ihren Beiträgen zu übertragen.

„Aus einem Recht auf Zweitveröffentlichung von Beiträgen aus steuerfinanzierten Forschungsprojekten wird damit in Baden-Württemberg eine generelle Pflicht zur Zweitveröffentlichung. Das kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Open Access-Strategie sein“, sagt der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Dr. G.-Jürgen Hogrefe. „Für die Förderung kostenfrei zugänglicher Open Access-Veröffentlichungen bedarf es keiner Zweitveröffentlichungen in Repositorien. Außerdem sollte es den betreffenden Wissenschaftlern frei stehen, von ihrem neuen Recht auf Zweitveröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse Gebrauch zu machen – oder eben auch nicht.“

Der Börsenverein spricht dem Land Baden-Württemberg in diesem Punkt die Gesetzkompetenz ab, denn es handelt sich bei der vorgesehenen Regelung eindeutig um eine Urheberrechtsschranke. Für urheberrechtliche Regelungen liegt aber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG die Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Dienst- oder hochschulrechtliche Regelungen, die ein Land im Rahmen der ihm zustehenden Gesetzgebungskompetenz treffen darf, können Urheberrechte von Hochschulangehörigen nicht abweichend von bundesgesetzlichen Vorgaben ausgestalten. 

Die Wissenschaftsverlage im Börsenverein stehen dem Publikationsweg Open Access offen und aktiv gegenüber. Nach Ansicht des Börsenvereins zielen systematische Zweitveröffentlichungen der Texte wissenschaftlicher Autoren, wie sie in Baden-Württemberg geplant seien, allerdings nicht primär auf die Förderung von Open Access ab. „Hier soll das Know-how der Wissenschaftsverlage ohne angemessene Beteiligung an dessen Finanzierung genutzt werden. Eine solche Praxis würde sich insbesondere auf baden-württembergische und deutsche Verlage negativ auswirken, die sich mit wissenschaftlichen Zeitschriften zu fairen Preisen für Publikationen baden-württembergischer Wissenschaftler einsetzen“, so Hogrefe.

Die komplette Stellungnahme ist hier abrufbar