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15. Juni 2026
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In der Ausgabe 04/2026 (Mai 2026) lesen Sie u.a.:

  • Wie verlässlich sind Metadaten für Forschungsdaten wirklich?
  • Erfundene Quellen – wie KI-Zitationen die Wissenschaft unter Druck setzen
  • Zwischen Bildschirmzeit, Stress und Lernverlust
  • Warum Bibliotheken im Zeitalter von KI wichtiger werden und mit einem Vertrauensparadox zu kämpfen haben
  • Schweden setzt in Schulen wieder auf Bücher
  • Warum KI-Kompetenz mehr sein muss als Toolwissen
  • Wie stark KI-Texte das Netz schon prägen
  • Open Access bringt Vorteile, aber nicht in jedem Fach auf die gleiche Weise
  • Was ChatGPT und Ghostwriting über Autorschaft verraten
  • Warum E-Books in US-Schulen zur Kostenfrage werden
u.v.m.
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2009 bis 2023

Koalitionsvertrag eröffnet Perspektiven für Bibliotheken

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt
die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Ausleihe von E-Books in Öffentlichen Bibliotheken und zu einer allgemeinen Wissenschaftsschranke. Damit sind zwei Kernforderungen des Verbandes in den Koalitionsvertrag eingeflossen, die den Bibliotheken neue Perspektiven eröffnen.

Auf eine rechtliche Gleichbehandlung von E-Books und gedruckten Büchern warten die Bibliotheken schon länger. Insofern begrüßt der Deutsche Bibliotheksverband ausdrücklich, dass die Regierung in der nächsten Legislaturperiode prüfen wird, ob den Öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizenzieren. Derzeit ist es so, dass Verlage darüber entscheiden können, ob sie Öffentlichen Bibliotheken Lizenzen für ihre E-Books gewähren oder nicht.

Die Koalitionsparteien tragen zudem den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung Rechnung und planen, eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einzuführen. „Wir freuen uns darüber, dass die weitreichenden Änderungsabsichten der Koalitionäre im Hinblick auf das Urheberecht ebenfalls mit den Forderungen des Bibliotheksverbandes übereinstimmen“, sagt Verbandsvorsitzender Frank Simon-Ritz.

Die Regierung wird weiterhin eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und zu Daten (open data) verbessert. Des Weiteren legt der Koalitionsvertrag fest, den Auf- und Ausbau sowie die nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen im Rahmen eines eigenen Programms zu fördern.

Für Bibliotheken ist auch das Bekenntnis zum Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes als gesamtstaatliche Aufgabe im Koalitionsvertrag von großer Bedeutung. So wird im Vertrag die Fortführung der entsprechenden Koordinierungsstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin über 2015 hinaus festgelegt.

Der Bund wird die vom dbv schon länger geforderte und mit den Ländern und Kommunen abzustimmende Digitalisierungsstrategie weiter vorantreiben.  Die wichtige Aufgabe der Deutschen Digitalen Bibliothek zur Sicherung unseres kulturellen Erbes wird dadurch unterstützt, dass die vom Bund geförderten Einrichtungen in die Lage versetzt werden sollen, ihre Bestände dort einzubringen.

„Wir begrüßen die Erklärung im Koalitionsvertrag, die kulturelle Bildung junger Menschen mit Programmen wie „Kultur macht stark“ weiter zu fördern. Mit dem Projekt „Lesen macht stark: Lesen und digitale Medien“ leisten die Bibliotheken ihren Beitrag, dass kulturelle Bildung in der Breite ankommt.“ So Simon-Ritz weiter.

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