9. Mai 2025
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In der Ausgabe 2/2025 (März 2025) lesen Sie u.a.:

  • Educause AI Landscape Study:
    KI in Bildungs-
    einrichtungen
  • Transparente Daten für vertrauens-
    würdiges maschinelles Lernen
  • Open Research Management:
    Eine neue Jisc-Studie
  • Thema-Klassifikation und Bibliodiversität
  • IFLA Report: Library Leadership –
    Führen im Bibliothekswesen
  • Leitfaden für zukunftsfähige
    bibliografische Datenbanken
  • Data Literacy/Datenkompetenz:
    Wie integrative Gemeinschaften
    den Unterschied machen
  • Neurodiversity in Bibliotheken:
    Wege zu einer inklusiven Arbeitskultur
  • Bibliotheken und Social-Media Forschung
  • Clarivate führt abonnementbasierten Zugang für Bibliotheken ein
  • KI-generierte Bücher
    in Öffentlichen Bibliotheken
u.v.m.
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Koalitionsvertrag eröffnet Perspektiven für Bibliotheken

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt
die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Ausleihe von E-Books in Öffentlichen Bibliotheken und zu einer allgemeinen Wissenschaftsschranke. Damit sind zwei Kernforderungen des Verbandes in den Koalitionsvertrag eingeflossen, die den Bibliotheken neue Perspektiven eröffnen.

Auf eine rechtliche Gleichbehandlung von E-Books und gedruckten Büchern warten die Bibliotheken schon länger. Insofern begrüßt der Deutsche Bibliotheksverband ausdrücklich, dass die Regierung in der nächsten Legislaturperiode prüfen wird, ob den Öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizenzieren. Derzeit ist es so, dass Verlage darüber entscheiden können, ob sie Öffentlichen Bibliotheken Lizenzen für ihre E-Books gewähren oder nicht.

Die Koalitionsparteien tragen zudem den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung Rechnung und planen, eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einzuführen. „Wir freuen uns darüber, dass die weitreichenden Änderungsabsichten der Koalitionäre im Hinblick auf das Urheberecht ebenfalls mit den Forderungen des Bibliotheksverbandes übereinstimmen“, sagt Verbandsvorsitzender Frank Simon-Ritz.

Die Regierung wird weiterhin eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und zu Daten (open data) verbessert. Des Weiteren legt der Koalitionsvertrag fest, den Auf- und Ausbau sowie die nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen im Rahmen eines eigenen Programms zu fördern.

Für Bibliotheken ist auch das Bekenntnis zum Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes als gesamtstaatliche Aufgabe im Koalitionsvertrag von großer Bedeutung. So wird im Vertrag die Fortführung der entsprechenden Koordinierungsstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin über 2015 hinaus festgelegt.

Der Bund wird die vom dbv schon länger geforderte und mit den Ländern und Kommunen abzustimmende Digitalisierungsstrategie weiter vorantreiben.  Die wichtige Aufgabe der Deutschen Digitalen Bibliothek zur Sicherung unseres kulturellen Erbes wird dadurch unterstützt, dass die vom Bund geförderten Einrichtungen in die Lage versetzt werden sollen, ihre Bestände dort einzubringen.

„Wir begrüßen die Erklärung im Koalitionsvertrag, die kulturelle Bildung junger Menschen mit Programmen wie „Kultur macht stark“ weiter zu fördern. Mit dem Projekt „Lesen macht stark: Lesen und digitale Medien“ leisten die Bibliotheken ihren Beitrag, dass kulturelle Bildung in der Breite ankommt.“ So Simon-Ritz weiter.

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