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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
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Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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21. Juni 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
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Deutscher Bibliotheksverband fordert
rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern

Zum Auftakt der europäischen Bibliothekskampagne „The Right to E-Read“ forderten Vertreter des Bibliothekswesens Bundespolitiker auf, sich für die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern einzusetzen. Bibliotheken dringen in Bezug auf E-Books und Elektronische Medien auf eine Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechtes im Urheberecht, auf die entsprechende Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien und die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von E-Books an die reduzierte Mehrwertsteuer für gedruckte Bücher. Hintergrund dieser Forderung ist die Weigerung einiger, unter anderem auch großer Verlage, Öffentlichen Bibliotheken die  Entleihung von E-Books zu ermöglichen.

In einem Pressegespräch am 22.04. in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin zum „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ informierte der Bibliotheksverband (dbv) über die Hürden der E-Medien Ausleihe in Öffentlichen Bibliotheken. Die Verbandsvertreter stellten dar, warum der Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgerinnen und Bürgern Bildung und Information zu fairen, einfachen und kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen, durch das derzeitige Urheberrechtsgesetz unterlaufen wird und daher nicht jeder Bestseller auch als E-Book in den Bibliotheken entleihbar ist. Denn Bibliotheken können nicht jedes E-Book erwerben, sie sind abhängig von der individuellen Entscheidung der Verlage über die Lizenzerteilung.

Anders als bei physischen Medien, haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts  kein Recht auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien.

„Nach derzeitiger Rechtslage finden bei der Nutzungseinräumung für E-Books die Regelungen über den Leihvorgang nach den Paragraphen 598 ff. BGB keine Anwendung, weil nach dem E-Verleih keine  Datei an die Bibliothek zurückgegeben  werden kann. Da die üblichen Regelungen des Urheber- und Verleihrechts nicht anwendbar sind, erfolgt für die Ausleihe von E-Medien auch keine Vergütung der Rechteinhaber für Nutzungen der E-Books über die Bibliothekstantieme nach Paragraph 27 Absatz 2 des UrhG.“ So der Vorsitzende des Deutschen Bibliothekverbandes Dr. Frank Simon-Ritz im Pressegespräch. Simon-Ritz forderte weiter: „Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken bzw. Büchern müssen auch für nicht-körperliche Werke gelten.“

http://www.bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksportal.de