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21. Juni 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
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Bundle-Besteuerung:
Verwaltungsgroteske macht Verlage und Buchhändler zu Steuersündern

Splitting von Mehrwertsteuer bei Bundle-Produkten
führt zu Unsicherheit und Abrechnungschaos

Hemmt eine Finanzgroteske Innovationen im Buchhandel? Die Buchbranche ist verunsichert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) versucht, eine umstrittene steuerliche Regelung im Eiltempo durchzudrücken. Bundle-Produkte sollen seit 1. Juli 2014 mit zwei unterschiedlichen Steuersätzen berechnet und ausgewiesen werden: 7 Prozent für den Printtitel, 19 Prozent für das digitale Angebot. Damit werden Buchhandelsprodukte steuerlich ab sofort wie ein „Spar-Menü" von Fastfood-Ketten behandelt. Die dramatische Konsequenz: De facto sind Verlage und Buchhandlungen, die heute noch Bundles mit reduziertem Mehrwertsteuersatz anbieten, seit Juli Steuersünder. Das Ministerium beruft sich bei seiner Entscheidung auf die geltende Rechtslage unter EU-Recht, räumt aber gleichzeitig ein, dass die Maßnahme dem Bundeshaushalt fiskalisch keine relevanten Summen einbringe.

Bundle-Produkte sind beispielsweise gedruckte Bücher, die mit einem E-Book-Downloadcode oder einem Zugang zu einer Datenbank verkauft werden. Bislang wurden diese analog zu den so genannten Kombiprodukten (wie z.B. einem gedruckten Buch mit eingelegter CD) im Paket zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent durchkalkuliert und angeboten. Über die neue, überraschende Auslegung wurde die Buchbranche erst Anfang Juni 2014 informiert. „Ich halte das für eine Finanzgroteske. Im Koalitionsvertrag ist die politische Entscheidung der Bundesregierung klar festgehalten, in der Europäischen Union für eine Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Verlagserzeugnisse einzutreten. Doch die Finanzverwaltung konterkariert diese Entscheidung. Der Börsenverein hat deshalb auch bereits mit Bundeskanzlerin Angela Merkel Kontakt aufgenommen. Ich hoffe, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Im absurdesten Fall könnte es nämlich dazu kommen, dass eine aufwändige und kostenintensive Umstellung des gesamten buchhändlerischen Ablaufs ebenso kostenintensiv wieder rückgängig gemacht werden müsste, wenn es auf europäischer Ebene zu einer Angleichung der Steuersätze kommt.

Auf einen Verlag von mittlerer Größe, der viele Bundles im Programm hat, kommen  für die Umstellung Investitionen in fünfstelliger Höhe zu, große Fachbuchhändler rechnen mit Umstellungskosten in Höhe von 100.000 Euro. Für die Buchbranche, die keine hohen Gewinnmargen hat, sind das bislang nicht kalkulierte Kosten, die existenzgefährdend sein können. „Man fragt sich, ob den Mitarbeitern des Ministeriums überhaupt klar ist, welche umfangreichen Maßnahmen ergriffen werden müssen", so Skipis. Die Splittung in zwei Mehrwertsteuerabrechnungen für ein Produkt muss nämlich einheitlich sein – vom Verlag über den Zwischenbuchhandel, die Buchhandlungen bis hin zu Kunden wie Bibliotheken, Universitäten oder Unternehmen. Das bedeutet u.a. eine komplette Umstellung der Verlagssoftware, der Schnittstellen, der Lizenzabrechnungen, des Faktur- und Debitorenmanagements und der Kassen- und Warensysteme der Buchhändler. Davon betroffen sind etwa 80 Prozent der Fach- und Wissenschaftsverlage, 30 Prozent der Sachbuchverlage, zirka 25 Prozent der Publikumsverlage und letztlich alle Buchhandlungen sowie der gesamte Zwischenbuchhandel. Mindestens drei Jahre braucht die Buchwirtschaft nach eigener Schätzung für eine solch umfangreiche Umstellung.

„Ohne Not würden durch künstlichen Zeitdruck aus prosperierenden Unternehmen Steuersünder, die um ihre Existenz bangen müssen. Sie werden vor die Wahl gestellt, entweder den Vertrieb aller Bundle-Produkte einzustellen oder Verstöße gegen die geltende Gesetzeslage in Kauf zu nehmen. Das kann nicht im Sinne des Bundesfinanzministeriums sein", kritisiert Skipis. „Man sollte die einheitliche Besteuerung von 7 Prozent auch für Bundle-Angebote im Buchhandel weiterhin gelten lassen, bis der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für elektronische Erzeugnisse eingeführt ist."

Bei Durchsetzung der neuen Rechtslage zum Stichtag 1. Juli drohen den Unternehmen der Buchbranche erhebliche Schäden. Ein Rechenbeispiel zeigt die Dimension: Eine Buchhandlung macht im Jahr 1 Million Euro Umsatz mit Bundle-Produkten. Bei einer nach fünf Jahren erfolgenden Steuerprüfung wird festgesetzt, dass durchschnittlich 10 Prozent der Bundle-Produkte mit 19 Prozent statt mit 7 Prozent Umsatzsteuer zu verkaufen gewesen wären. Dadurch steigt die Steuerlast des Unternehmens um 60.000 Euro.

Die Verunsicherung in der Branche ist groß, die ersten Zwischenbuchhändler liefern bereits keine Bundles mehr aus. „Als Zukunftssignal kommt diese bürokratische Forderung einer Blockade gleich", sagt Alexander Skipis. „Die Buchwirtschaft wird massiv ausgebremst, hochwertige Inhalte für den Digitalmarkt herzustellen und zu vertreiben." So werden auch Schulbücher ohne digitale Zusatzversion angeboten werden müssen, weil sich dieser Service nicht mehr rechnet.