INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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8. Juli 2026
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In der Ausgabe 05/2026 (Juni/Juli 2026) lesen Sie u.a.:

  • Bürgerforum fordert mehr Medienbildung, Plattformregeln und lokale Öffentlichkeit
  • Jugendliche wollen besseren Schutz, aber keine einfachen Social-Media-Verbote
  • Digitale Langzeit­archi­vierung braucht klare Regeln
  • KI-Chatbots werden Teil der wissenschaftlichen Informationssuche
  • Offene Infrastrukturen für
    wissenschaftliche Informationssysteme
  • Warum die Debatte über KI-Texte
    zu kurz greift
  • Lesen als Grundlage
    demokratischer Resilienz
  • Erfundene Quellen
  • US-Bibliotheken neue Lieferwege
  • Warum Hardcover mehr sind
    als schöne Schutzumschläge
  • Lesen auf Papier oder auf dem Bildschirm?
  • Bibliotheksverbände fordern neue
    E-Book-Modelle von großen Verlagen
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt EuGH Urteil
zu digitalen Leseplätzen

Berlin/Luxemburg - Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu digitalen Leseplätzen wurde beim Deutschen Bibliotheksverband mit Zufriedenheit aufgenommen. Der EuGH hat den Bibliotheken bestätigt, dass sie ihre Bücher digitalisieren dürfen, um sie an Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek anzuzeigen. Strittig war vor Gericht insbesondere, ob Angebote von Verlagen, die elektronischen Fassungen der Bücher zu lizenzieren, dieses Recht hindern würden. Hier hat der EuGH die Bibliotheken in ihrer Auffassung bestätigt und geurteilt, dass einseitige Angebote von Verlagen nicht ausreichen, um die Digitalisierung zu verhindern.

Etwas unklarer war der EuGH allerdings bei der Frage, ob aus den digitalisierten Büchern im gleichen Umfang kopiert und abgespeichert werden darf wie aus den analogen Originalen. „Hier hat der Gerichtshof vor allen Dingen festgestellt, dass der nationale Gesetzgeber – in unserem Fall also Deutschland – Regelungen erlassen darf, die auch das Ausdrucken und Abspeichern erlauben”, erläuterte gestern Oliver Hinte, der Vorsitzende der Rechtskommission des Bibliotheksverbandes. „Nach meinem Eindruck hat der deutsche Gesetzgeber diese Möglichkeit tatsächlich bereits genutzt. Das Ausdrucken und Abspeichern - im gleichen klar begrenzten Umfang wie bei den gedruckten Büchern - wäre also auch bei den Leseplatz-Kopien erlaubt. Ob das tatsächlich so ist, wird nun der Bundesgerichtshof entscheiden müssen, der das Urteil des EuGHs umzusetzen hat.”

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) sind ca. 2.100 Bibliotheken aller Sparten und Größenklassen Deutschlands zusammengeschlossen. Der gemeinnützige Verein dient seit 65 Jahren der Förderung des Bibliothekswesens und der Kooperation aller Bibliotheken. Sein Anliegen ist es, die Wirkung der Bibliotheken in Kultur und Bildung sichtbar zu machen und ihre Rolle in der Gesellschaft zu stärken. Zu den Aufgaben des dbv gehören auch die Förderung des Buches und des Lesens als unentbehrliche Grundlage für Wissenschaft und Information sowie die Förderung des Einsatzes zeitgemäßer Informationstechnologien.

Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Maiken Hagemeister
Pressesprecherin und Leitung Kommunikation
Tel.: 0 30/644 98 99 25
E-Mail: hagemeister@bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksportal.de