INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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18. März 2026
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 02/2026 (März 2026) lesen Sie u.a.:

  • Seniorinnen und Senioren entdecken soziale Netzwerke – Chancen und Aufgaben für Bibliotheken
  • Chatbots im Auskunftsdienst wissenschaftlicher Bibliotheken
  • Bibliotheken unter Druck – Was der Hamburger Sparkurs über den Zustand
    des Wissenschaftssystems verrät
  • Die „Big Three“ der Wissenschaftsinformation – Web of Science, Scopus und OpenAlex im systematischen Vergleich
  • Der Strukturwandel im italienischen Buchmarkt – Lehren für Europa,
    die Leseförderung, den Buchhandel
    und Künstliche Intelligenz
  • GenAI in der Hochschulbildung –
    Wer forscht weltweit zu ChatGPT und Co.?
  • Jenseits des Akronyms –
    Wie wissenschaftliche Bibliotheken DEI
    unter politischem Druck neu verankern
  • Kann Bibliotherapie helfen, die Krisen
    der Gegenwart zu bewältigen?
  • Web-Barrierefreiheit pragmatisch umsetzen – Kleine Schritte mit großer Wirkung
  • Wenn die KI die Nachrichten auswählt, verändert sich die öffentliche Wahrnehmung
  • Zwischen Plattformökonomie und kulturellem Gedächtnis – Hat das physische Medium noch eine Zukunft?
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt BGH Entscheidung zu elektronischen Leseplätzen

Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu elektronischen Leseplätzen im Verfahren der TU Darmstadt gegen den Eugen Ulmer Verlag wird vom Deutschen Bibliotheksverband begrüßt.

Das Urteil erlaubt den Bibliotheken, Bücher, die eine Bibliothek im Bestand hat, zu digitalisieren, um sie an Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek ihren Nutzern zur Verfügung zu stellen. Im gleichen Umfang wie bei gedruckten Büchern darf ausgedruckt und auch auf USB-Sticks gespeichert werden. Das Urteil sagt weiterführend, dass selbst angemessene Lizenzangebote der Verlage diese Rechte der Bibliotheken nicht hindern.

Der BGH hat in seinem Urteil die Grundsätze aus dem Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Urteil vom 11. September 2014 - C-117/13, GRUR 2014, 1078 = WRP 2012, 1178 - TU Darmstadt/Ulmer) bestätigt. Das Urteil des BGH geht aber noch weit darüber hinaus: „Das Ausdrucken und Abspeichern - im gleichen klar begrenzten Umfang wie bei den gedruckten Büchern – ist auch bei den Leseplatz-Kopien erlaubt. Zudem hat der BGH auf die Wechselwirkung der Vorschriften der §§ 52a, 52b und 53 UrhG hingewiesen. Dies ist für uns ein wichtiges Indiz hinsichtlich der Formulierung für eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke, die diese Normen mit einander in Einklang bringen soll. Moderne Technik soll im rechtlich vorgegeben Rahmen nutzbar sein.“ So Oliver Hinte, Vorsitzender der Rechtskommission des Bibliotheksverbandes.

Darüber hinaus hat der BGH in seinem Urteil entschieden, dass die Bibliothek der TU Darmstadt nicht für die unbefugte Vervielfältigungen des Werkes durch Nutzer der elektronischen Leseplätze haftet. Ein Ausdrucken oder Abspeichern von an elektronischen Leseplätzen bereitgestellten Werken kann in vielen Fällen als Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG zulässig sein.

Der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Frank Simon-Ritz, dankte der Technischen Universität Darmstadt, insbesondere dem Leiter der Universitätsbibliothek: „Herr Dr. Nolte-Fischer hat sich nicht beirren lassen und über den Zeitraum der Verfahrensdauer von knapp sechs Jahren die Bibliotheksinteressen konsequent vertreten. Die Entscheidung macht auf mich den Eindruck, als könnten deutsche Gerichte nunmehr nachvollziehen, was die Aufgaben von Bibliotheken in der heutigen Zeit ist.“

http://www.bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksportal.de