27. Juli 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 4/2024 (Juni-Juli 2024) lesen Sie u.a.:

  • Forensische Szien­to­metrik (FoSci) – Wäch­ter der wissen­schaftlichen Integrität
  • NIST Research Data Framework 2.0: Zukunftsweisendes Werkzeug für das Forschungsdatenmanagement
  • Artificial Intelligence in the News: How AI Retools, Rationalizes, and Reshapes Journalism and the Public Arena
  • Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem
  • The Use Case Observatory:
    Dreijährige Analyse der wirtschaftlichen, staatlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen von Open Data
  • Die Aufteilung der Kosten einer Volltextdatenbank auf die enthaltenen Zeitschriften: Sechs Methoden
  • Flexibles Arbeiten im Bibliotheksbereich: in die Zukunft und darüber hinaus
  • Die Zukunft der Wissenschaftlichen Monografien: Neue Geschäftsmodelle und der Einfluss der Politik
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

BITKOM fordert gründliche Debatte über Vorratsdatenspeicherung

Gesetzentwurf mit Schwachstellen

Der Digitalverband BITKOM begrüßt, dass sich der Bundestag mit seiner Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung mindestens bis September Zeit lassen will. So könne die notwendige ausführliche Diskussion über die Verhältnismäßigkeit und den Umfang der geplanten Maßnahmen geführt werden. „Angesicht der geplanten Eingriffe in die Grundrechte muss im intensiven Dialog geklärt werden, ob und wie eine nationale Regelung unter den strengen Vorgaben des Verfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes rechtssicher ausgestaltet werden kann“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs. „Zudem sollten die Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und des Normenkontrollrates vor einem Beschluss ausgeräumt werden.“

Nach Ansicht des BITKOM hat der Gesetzentwurf an zentraler Stelle eine Lücke, da er nicht genau definiert, wer als „Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste“ oder „Internetzugangsdienste“ anzusehen ist. Dies führt dazu, dass etwa Betreiber von WLAN-Hotspots unter die Regelung fallen könnten. Rohleder: „Bei dem Gesetzentwurf besteht erheblicher Präzisierungsbedarf. In die Diskussion sollten die betroffenen Unternehmen und die relevanten gesellschaftlichen Gruppen einbezogen werden.“

Die Unternehmen müssten nach Schätzung des BITKOM einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag investieren, um die Vorgaben zur geplanten Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Der Verband fordert daher eine generelle Erstattung der anfallenden Kosten für die Unternehmen sowie ausreichend lange Umsetzungsfristen, damit es angesichts der zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen um das Gesetz nicht zu erneuten Fehlinvestitionen komme. Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten, gleichwohl hatten die Unternehmen bereits Anschaffungen von mehr als 100 Millionen Euro getätigt, die heute durch neue Vorgaben etwa bei der Sicherheit nicht mehr nutzbar sind.