13. Mai 2025
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Essentials

In der Ausgabe 3/2025 (Mai 2025) lesen Sie u.a.:

  • Die unheimliche Begegnung der
    KI-Art: Wie Menschen im Alltag mit Sprachmodellen umgehen
  • KI-Kompetenz als Kernaufgabe wissenschaftlicher
    Bibliotheken
  • Data Literacy: Datenkompetenz –
    von der Hochschule in den Job
  • Maschinelles Lernen im Auskunfts-
    und Informationsdienst:
    Analyse virtueller Chat-Anfragen
  • FAIRer Datenaustausch in der Wissenschaft: Warum der Weg noch steinig ist
  • Wissenschaftliches Publizieren im Umbruch: Teilen von Wissen und Prestige
  • Wie wirkt sich Open Science
    auf die Wirtschaft aus?
  • Wie vertrauenswürdig ist das Internet
    für Jugendliche im Zeitalter der KI?
  • Gefälschte Publikationen und
    institutionelle Retraction-Welle
  • Die Magie der Bücherschränke:
    eine Oase in der Bücherflut
  • Metrik-Sonifikation: Transformation
    von bibliometrischen Daten
    zur Vermittlung in Klangform
  • Gefährdung der Bibliotheksfinanzierung: die geplante Auflösung des IMLS und ihre Folgen
  • Nachhaltige Bibliotheken als
    Resilienz-Anker der Zukunft:
    ökologische Verantwortung,
    soziale Gerechtigkeit und
    strategische Partnerschaften
u.v.m.
  fachbuchjournal

Gesetz „Stiftung Technische Informationsbibliothek (TIB)“ einstimmig im Niedersächsischen Landtag beschlossen

Der Niedersächsische Landtag verabschiedete am Dienstag, 14. Juli 2015, einstimmig das Gesetz „Stiftung Technische Informationsbibliothek (TIB)“. Damit steht der Verselbstständigung der TIB in eine Stiftung des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2016 nichts mehr im Wege.

Mit dem Gesetz wird die TIB in die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Niedersachsen überführt. Damit erhält sie die für ihre Weiterentwicklung als Deutsche Zentrale Fachbibliothek für Technik und Naturwissenschaften notwendige Autonomie und Gestaltungsfreiheit. Die Forderung nach einer selbstständigen Rechtsform der TIB gibt es bereits seit 2011 – als ein Ergebnis der Evaluierung, der sich die Bibliothek als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft alle sieben Jahre stellen muss.

Das Gesetz sieht auch vor, die Universitätsbibliothek Hannover in die Stiftung zu integrieren, so dass die bestehenden effizienten Strukturen bei der lokalen Literatur- und Informationsversorgung der Leibniz Universität Hannover erhalten bleiben werden. Diese Aufgaben nehmen beide Bibliotheken bereits seit 1959 gemeinsam wahr. Sie sind eng aufeinander abgestimmt und organisatorisch verzahnt. Diese über Jahrzehnte gewachsenen Synergien würde eine formale Trennung aufheben. Deshalb wurde die Idee geboren, nicht nur die TIB, sondern TIB und UB zusammen in eine Stiftung des öffentlichen Rechts zu überführen.

„Am Ende des langwierigen Gesamtprozesses wird eine große, leistungsstarke und innovative Bibliothek stehen. Eine Bibliothek, die den zukünftigen Anforderungen ihrer Kunden und Nutzer sicher gewachsen sein wird, da sie auch auf Basis eigener Forschung und Entwicklung die Bereitstellung nachhaltiger digitaler Informationsdienste gewährleisten kann“, sagt Uwe Rosemann, Direktor der TIB.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Dann ist die TIB eine rechtlich selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Ab diesem Zeitpunkt wird die TIB in ihrem Namen die Zusatzbezeichnung „Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften und Universitätsbibliothek“ tragen.