13. Mai 2025
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2025 (Mai 2025) lesen Sie u.a.:

  • Die unheimliche Begegnung der
    KI-Art: Wie Menschen im Alltag mit Sprachmodellen umgehen
  • KI-Kompetenz als Kernaufgabe wissenschaftlicher
    Bibliotheken
  • Data Literacy: Datenkompetenz –
    von der Hochschule in den Job
  • Maschinelles Lernen im Auskunfts-
    und Informationsdienst:
    Analyse virtueller Chat-Anfragen
  • FAIRer Datenaustausch in der Wissenschaft: Warum der Weg noch steinig ist
  • Wissenschaftliches Publizieren im Umbruch: Teilen von Wissen und Prestige
  • Wie wirkt sich Open Science
    auf die Wirtschaft aus?
  • Wie vertrauenswürdig ist das Internet
    für Jugendliche im Zeitalter der KI?
  • Gefälschte Publikationen und
    institutionelle Retraction-Welle
  • Die Magie der Bücherschränke:
    eine Oase in der Bücherflut
  • Metrik-Sonifikation: Transformation
    von bibliometrischen Daten
    zur Vermittlung in Klangform
  • Gefährdung der Bibliotheksfinanzierung: die geplante Auflösung des IMLS und ihre Folgen
  • Nachhaltige Bibliotheken als
    Resilienz-Anker der Zukunft:
    ökologische Verantwortung,
    soziale Gerechtigkeit und
    strategische Partnerschaften
u.v.m.
  fachbuchjournal

Open Access-Satzung auf juristischem Prüfstand

Normenkontrollklage gegen „Satzung zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts“
der Universität Konstanz eingereicht

Die Universität Konstanz gehört zu den Vorreitern im Bereich des Open Access – der frei zugänglichen Bereitstellung von wissenschaftlichen Publikationen. Gemäß ihrer „Satzung zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts“ vom 10. Dezember 2015 verpflichtet sie ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, das sogenannte „Recht auf Zweitveröffentlichung“ wahrzunehmen: Sämtliche wissenschaftliche Beiträge, die in Zeitschriften veröffentlicht werden und die mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln finanziert sind, werden demgemäß ein Jahr nach ihrer Erstpublikation der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt und über den Konstanzer Publikationsserver KOPS öffentlich und kostenlos zugänglich gemacht. Gegen diese Satzung der Universität Konstanz ging nun eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein. 17 Hochschullehrende der Universität Konstanz klagen gegen die Satzung und sehen in der Praxis der Universität, ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Nutzung des Rechts auf Zweitveröffentlichung zu verpflichten, einen Verstoß gegen das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG). Die Universität Konstanz wird im Rahmen der ihr genannten Frist Stellung zu dem eingereichten Antrag nehmen.

https://idw-online.de/de/news663633