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15. Mai 2026
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In der Ausgabe 04/2026 (Mai 2026) lesen Sie u.a.:

  • Wie verlässlich sind Metadaten für Forschungsdaten wirklich?
  • Erfundene Quellen – wie KI-Zitationen die Wissenschaft unter Druck setzen
  • Zwischen Bildschirmzeit, Stress und Lernverlust
  • Warum Bibliotheken im Zeitalter von KI wichtiger werden und mit einem Vertrauensparadox zu kämpfen haben
  • Schweden setzt in Schulen wieder auf Bücher
  • Warum KI-Kompetenz mehr sein muss als Toolwissen
  • Wie stark KI-Texte das Netz schon prägen
  • Open Access bringt Vorteile, aber nicht in jedem Fach auf die gleiche Weise
  • Was ChatGPT und Ghostwriting über Autorschaft verraten
  • Warum E-Books in US-Schulen zur Kostenfrage werden
u.v.m.
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2009 bis 2023

Börsenverein veröffentlicht FAQ zum Unirahmenvertrag

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute ein Papier mit Fragen und Antworten zum Unirahmenvertrag veröffentlicht. Der Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) und der Kultusministerkonferenz (KMK) regelt die Nutzung von Auszügen aus urheberrechtlich geschützten Texten an Hochschulen. Bislang wurden von Studierenden und Dozenten genutzte Texte pauschal abgerechnet. Der Unirahmenvertrag sieht vor, Gebühren für die tatsächliche Nutzung zu erheben.

"Der Unirahmenvertrag hat in den letzten Wochen zu sehr emotionalen Reaktionen geführt, bis hin zu einer Demonstration gegen die VG WORT", sagte der Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang. "Mit unserem Papier wollen wir die Debatte versachlichen."

Das Papier des Börsenvereins stellt die Argumentation der Hochschulen gegen den Vertrag auf den Prüfstand. Es zeigt, dass der zusätzliche Aufwand für die Einzelerfassung auf ein Minimum reduziert wurde. Auch die von den Hochschulen veranschlagten Kosten und negativen Folgewirkungen bewahrheiten sich nicht. Die VG WORT stellt für die Umsetzung der Einzelabrechnung ein System bereit, das den Hochschulen einen unkomplizierten Meldevorgang ermöglicht.

Ohne die Umsetzung des Unirahmenvertrags würden Studierende und Dozenten an den deutschen Hochschulen mittelfristig nicht mehr auf hochwertige gedruckte oder digitale Lehrbücher zurückgreifen können. Das würde die Qualität der Lehre an den Universitäten und Fachhochschulen deutlich beeinträchtigen. 

Der Rahmenvertrag tritt ab dem 1. Januar 2017 gemäß § 52a des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. An die Stelle der bisher von den Ländern bezahlten Pauschalvergütung tritt eine Abrechnung auf der Basis tatsächlicher Nutzungen an den einzelnen Hochschulen. Zahlreiche Hochschulen haben bereits erklärt, dem neuen Rahmenvertrag nicht beitreten zu wollen. 

Die FAQ steht ab sofort unter bit.ly/FAQ-Unirahmenvertrag zur Verfügung.