INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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Band 67:
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Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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13. Juli 2025
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Essentials

In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
  fachbuchjournal

Börsenverein veröffentlicht FAQ zum Unirahmenvertrag

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute ein Papier mit Fragen und Antworten zum Unirahmenvertrag veröffentlicht. Der Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) und der Kultusministerkonferenz (KMK) regelt die Nutzung von Auszügen aus urheberrechtlich geschützten Texten an Hochschulen. Bislang wurden von Studierenden und Dozenten genutzte Texte pauschal abgerechnet. Der Unirahmenvertrag sieht vor, Gebühren für die tatsächliche Nutzung zu erheben.

"Der Unirahmenvertrag hat in den letzten Wochen zu sehr emotionalen Reaktionen geführt, bis hin zu einer Demonstration gegen die VG WORT", sagte der Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang. "Mit unserem Papier wollen wir die Debatte versachlichen."

Das Papier des Börsenvereins stellt die Argumentation der Hochschulen gegen den Vertrag auf den Prüfstand. Es zeigt, dass der zusätzliche Aufwand für die Einzelerfassung auf ein Minimum reduziert wurde. Auch die von den Hochschulen veranschlagten Kosten und negativen Folgewirkungen bewahrheiten sich nicht. Die VG WORT stellt für die Umsetzung der Einzelabrechnung ein System bereit, das den Hochschulen einen unkomplizierten Meldevorgang ermöglicht.

Ohne die Umsetzung des Unirahmenvertrags würden Studierende und Dozenten an den deutschen Hochschulen mittelfristig nicht mehr auf hochwertige gedruckte oder digitale Lehrbücher zurückgreifen können. Das würde die Qualität der Lehre an den Universitäten und Fachhochschulen deutlich beeinträchtigen. 

Der Rahmenvertrag tritt ab dem 1. Januar 2017 gemäß § 52a des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. An die Stelle der bisher von den Ländern bezahlten Pauschalvergütung tritt eine Abrechnung auf der Basis tatsächlicher Nutzungen an den einzelnen Hochschulen. Zahlreiche Hochschulen haben bereits erklärt, dem neuen Rahmenvertrag nicht beitreten zu wollen. 

Die FAQ steht ab sofort unter bit.ly/FAQ-Unirahmenvertrag zur Verfügung.