INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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Band 67:
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23. Januar 2026
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In der Ausgabe 10/202501/2026 (Dezember – Januar 2025–2026) lesen Sie u.a.:

  • Soziale Medien und Aufmerksamkeits­entwicklung bei Kindern: Neue Lang­zeitdaten zur ADHS-Risikodiskussion
  • Repositorien im Wandel: Analyse zentraler Einflussfaktoren für die nächsten Jahre
  • Wie inklusiv Sammlungen in Bibliotheken und Archiven wirklich sind
  • Synergien von KI-Chat und Suche:
    Wie unterschiedliche Altersgruppen
    Information Retrieval neu gestalten
  • Kulturerbe-Daten im Zeitalter der KI:
    Ein neues Zugangsmodell für Institutionen
  • Jugendliche, soziale Medien und KI-Chatbots: Digitale Nutzungsrealitäten 2025
  • Buchclubs als unterschätzte Brücke zwischen Campusleben und Bibliothek: Neue Impulse aus US-Hochschulbibliotheken
  • AI Librarian in Japan
  • Altersgrenzen für soziale Medien:
    Europas nächste Regulierungsdebatte
  • KI und Journalismus:
    Neue Machtverschiebungen
    im Markt für Nachrichteninhalte
  • Print ist tot, es lebe Print!
u.v.m.
  fachbuchjournal

Börsenverein veröffentlicht FAQ zum Unirahmenvertrag

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute ein Papier mit Fragen und Antworten zum Unirahmenvertrag veröffentlicht. Der Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) und der Kultusministerkonferenz (KMK) regelt die Nutzung von Auszügen aus urheberrechtlich geschützten Texten an Hochschulen. Bislang wurden von Studierenden und Dozenten genutzte Texte pauschal abgerechnet. Der Unirahmenvertrag sieht vor, Gebühren für die tatsächliche Nutzung zu erheben.

"Der Unirahmenvertrag hat in den letzten Wochen zu sehr emotionalen Reaktionen geführt, bis hin zu einer Demonstration gegen die VG WORT", sagte der Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang. "Mit unserem Papier wollen wir die Debatte versachlichen."

Das Papier des Börsenvereins stellt die Argumentation der Hochschulen gegen den Vertrag auf den Prüfstand. Es zeigt, dass der zusätzliche Aufwand für die Einzelerfassung auf ein Minimum reduziert wurde. Auch die von den Hochschulen veranschlagten Kosten und negativen Folgewirkungen bewahrheiten sich nicht. Die VG WORT stellt für die Umsetzung der Einzelabrechnung ein System bereit, das den Hochschulen einen unkomplizierten Meldevorgang ermöglicht.

Ohne die Umsetzung des Unirahmenvertrags würden Studierende und Dozenten an den deutschen Hochschulen mittelfristig nicht mehr auf hochwertige gedruckte oder digitale Lehrbücher zurückgreifen können. Das würde die Qualität der Lehre an den Universitäten und Fachhochschulen deutlich beeinträchtigen. 

Der Rahmenvertrag tritt ab dem 1. Januar 2017 gemäß § 52a des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. An die Stelle der bisher von den Ländern bezahlten Pauschalvergütung tritt eine Abrechnung auf der Basis tatsächlicher Nutzungen an den einzelnen Hochschulen. Zahlreiche Hochschulen haben bereits erklärt, dem neuen Rahmenvertrag nicht beitreten zu wollen. 

Die FAQ steht ab sofort unter bit.ly/FAQ-Unirahmenvertrag zur Verfügung.