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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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2. Juli 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
  fachbuchjournal

Digitale Nutzung von Texten an Hochschulen

Verlage begrüßen Arbeit an fairem und praktikablem Abrechnungsmodell

Die im Börsenverein des Deutschen Buchhandels versammelten Verlage begrüßen die erste Vereinbarung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT), der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur digitalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an Hochschulen. Laut der Vereinbarung erhält die VG WORT vorerst für weitere neun Monate eine Pauschalvergütung für die hochschulinterne Bereitstellung digitaler Werkauszüge. Danach soll für digitale Semesterapparate der Umstieg in zukunftstaugliche Systeme erfolgen, die eine angemessene Vergütung der Urheber ermöglichen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe gegründet, die eine bundesweit einheitliche Lösung für die Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche erarbeiten soll.

„Wir unterstützen es, dass die VG WORT und die Kultusminister der Länder nun gemeinsam mit den Hochschulen die entstandene Blockade bei der Nutzung der digitalen Semesterapparate auflösen wollen. Die digitale Nutzung unserer Lehrmedien und wissenschaftlichen Literatur an Hochschulen ist für uns selbstverständlich. Forschende, Lehrende und Studierende müssen einen möglichst einfachen und ungehinderten Zugang zu unseren Inhalten haben. Für ein breites und qualitativ hochwertiges Angebot an gedruckter und digitaler Bildungs- und Forschungsliteratur sind hohe Investitionen nötig, die nur auf einem begrenzten und kleinen Markt zurückverdient werden können. Deshalb müssen Autoren und Verlage eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen erhalten, gemäß den Vorgaben, die der Bundesgerichtshof getroffen hat. Nur so kann die Qualität und Vielfalt von Literatur für Forschung und Lehre nachhaltig gesichert werden“, sagt Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein.

Das im Jahr 2016 entwickelte Abrechnungssystem der VG WORT folgt einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013. Es sieht vor, dass von Studierenden und Dozenten genutzte Texte künftig nicht mehr pauschal, sondern nach der tatsächlichen Nutzung abgerechnet werden. Für die Meldung der Nutzungen wurde von der VG WORT ein digitales Tool entwickelt. Die Universitäten befürchten einen deutlichen Mehraufwand für Dozenten, deshalb wurde der geplante Rahmenvertrag von den meisten Universitäten nicht akzeptiert.

Der Börsenverein hat zu der Thematik auch ein Fragen- und Antworten-Papier veröffentlicht.
Es steht unter www.bit.ly/FAQ-Unirahmenvertrag zur Verfügung.