29. März 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Börsenverein: „Urheberrechtsänderungen im Eiltempo gefährden Bildung und Wissenschaft
und kommen einer Enteignung von Autoren und Verlagen gleich“

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz verabschiedet. Kurz vor Ende der Legislaturperiode soll damit die umfangreichste Einschränkung des Urheberrechts im Bereich Bildung und Wissenschaft umgesetzt werden.

„Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung ist unverantwortlich und verfassungsmäßig bedenklich“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Im Eiltempo will der Gesetzgeber ein Gesetz durchpeitschen, obwohl dem Bundestag gerade einmal vier Sitzungswochen bleiben, um das Gesetz zu beraten, bei dem in zentralen Punkten Uneinigkeit zwischen den betroffenen Gruppen und den politisch Verantwortlichen herrscht und ein sehr hoher Beratungsbedarf besteht.“

Der Börsenverein sieht in dem Gesetzesentwurf eine große Gefahr für Bildung und Wissenschaft in Deutschland. „Die geplanten Regelungen sind kurzsichtig und bieten keine nachhaltigen Lösungen für ein modernes, zukunftsfähiges Urheberrecht. Sie gefährden die Qualität von Bildung und damit die Basis unserer Wissensgesellschaft, weil die Tiefe des Eingriffs in das Urheberrecht ausschließlich zu Lasten von Autoren und Verlagen einer Enteignung gleichkommt. Qualitativ hochwertige und vielfältige Schul- und Lehrbücher sowie wissenschaftliche Publikationen kann es nur geben, wenn Autoren und Verlage angemessen für ihre Leistung entlohnt werden.“

Für verfassungsrechtlich problematisch hält der Börsenverein die Regelungen zur Vergütung der Rechteinhaber. Nach geltender Rechtslage werden Verlage nicht vergütet, wenn ihre Werke unter den jetzt vorgesehenen Regelungen an Schulen und Hochschulen digitalisiert, verbreitet und ausgedruckt werden dürfen. „Der Gesetzentwurf sieht zwar eine völlig unzulängliche Entschädigung für Autoren und Verlage über Verwertungsgesellschaften vor. In Bezug auf die Verlage kann dieses Versprechen jedoch derzeit gar nicht eingelöst werden, weil aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften die dafür notwendige Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene fehlt. Die erforderliche Neuregelung ist frühestens im nächsten, eher im übernächsten Jahr zu erwarten – vorausgesetzt, der politische Wille ist da.“

6.000 Autoren und Verlage fordern Reformen mit Weitblick

Individuelle, marktgerechte Lizenzangebote der Verlage bei der Beschaffung von Fach- und Wissenschaftsliteratur durch Bildungseinrichtungen und Hochschulen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr vorrangig zu berücksichtigen sein. Zudem soll die Vergütung der Urheber künftig ausschließlich pauschal und nicht werkbezogen erfolgen. Dadurch erhielten auch wissenschaftliche Urheber ebenso wie Verlage künftig keine angemessene Vergütung mehr für ihre Leistungen.

Die Vorbehalte gegenüber dem Gesetzesvorhaben sind in weiten Teilen des Bildungs- und Wissenschaftssektors hoch. Das belegt der Appell „Publikationsfreiheit für eine starke Bildungsrepublik“, den rund 6.000 Autoren, Verlage, Filmemacher und andere Verantwortliche aus dem Bildungs- und Medienbereich unter www.publikationsfreiheit.de unterzeichnet haben.