18. Mai 2025
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Essentials

In der Ausgabe 3/2025 (Mai 2025) lesen Sie u.a.:

  • Die unheimliche Begegnung der
    KI-Art: Wie Menschen im Alltag mit Sprachmodellen umgehen
  • KI-Kompetenz als Kernaufgabe wissenschaftlicher
    Bibliotheken
  • Data Literacy: Datenkompetenz –
    von der Hochschule in den Job
  • Maschinelles Lernen im Auskunfts-
    und Informationsdienst:
    Analyse virtueller Chat-Anfragen
  • FAIRer Datenaustausch in der Wissenschaft: Warum der Weg noch steinig ist
  • Wissenschaftliches Publizieren im Umbruch: Teilen von Wissen und Prestige
  • Wie wirkt sich Open Science
    auf die Wirtschaft aus?
  • Wie vertrauenswürdig ist das Internet
    für Jugendliche im Zeitalter der KI?
  • Gefälschte Publikationen und
    institutionelle Retraction-Welle
  • Die Magie der Bücherschränke:
    eine Oase in der Bücherflut
  • Metrik-Sonifikation: Transformation
    von bibliometrischen Daten
    zur Vermittlung in Klangform
  • Gefährdung der Bibliotheksfinanzierung: die geplante Auflösung des IMLS und ihre Folgen
  • Nachhaltige Bibliotheken als
    Resilienz-Anker der Zukunft:
    ökologische Verantwortung,
    soziale Gerechtigkeit und
    strategische Partnerschaften
u.v.m.
  fachbuchjournal

Sachstand zur Reform des Urheberrechtsgesetzes

Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes

Am 12.05.2017 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum UrhWissG abgegeben. Der dbv begrüßt die tellungnahme sehr, im Wesentlichen sind die Regulierungen des Regierungsentwurfs unverändert bestätigt worden.

Die Ergebnisse umfassen u.a.:

  • Nicht nur 15, sondern 25 % eines Werkes sollen in digitale Semesterapparate eingestellt werden können. So war es auch schon im Referentenentwurf vom Februar vorgeschlagen worden.
  • Bezüglich „vollständiger“ Anzeige von Zeitungs- und Zeitschriftenbeiträgen im Semesterapparat soll nach Auffassung des Bundesrates der Gesetzestext konkretisiert werden.
  • Text- und Datamining soll prinzipiell auch für kommerzielle Zwecke möglich sein. Im Regierungsentwurf ist die Nutzung auf nicht-kommerzielle Zwecke beschränkt. Das könnte u.a. bei Drittmittelforschung und Privatuniversitäten zu schwierigen Grauzonen führen.
  • Die Stellungnahme enthält einen Hinweis auf ein mögliches Missbrauchspotenzial bei der nach dem Regierungsentwurf erlaubten Anschlusskopie (also etwa Download oder Ausdruck) von bis zu 10 % der Werke an elektronischen Leseplätzen. Hier geht es dem Bundesrat insbesondere um die Gefahr der Kumulierung von Teilen zu einem gesamten Werk.
  • Die Betreiberabgabe (§ 54 c UrhG) soll nach den Vorstellungen des Bundesrats auch auf Scanner ausgedehnt werden.
  • Bedenken von Ausschüssen gegen die Pauschalvergütung (u.a. bei den elektronischen Semesterapparaten) wurden vom Bundesrat nicht angenommen.

In der Gesamtsicht zieht der dbv eine positive Bilanz für Bibliotheksservices. Voraussichtlich bis zum 17.05.2017 hat die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor der Bundestag das Gesetz vermutlich am 18.05. in 1. Lesung behandelt. Ende Mai finden im Bundestag Anhörungen statt. Der dbv hofft, das s das Gesetz in 2. und 3. Lesung am 29.06.2017, also vor den danach beginnenden Parlamentsferien und damit vor Ende der Legislaturperiode, verabschiedet wird.

http://www.bibliotheksverband.de