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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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23. Januar 2026
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In der Ausgabe 10/202501/2026 (Dezember – Januar 2025–2026) lesen Sie u.a.:

  • Soziale Medien und Aufmerksamkeits­entwicklung bei Kindern: Neue Lang­zeitdaten zur ADHS-Risikodiskussion
  • Repositorien im Wandel: Analyse zentraler Einflussfaktoren für die nächsten Jahre
  • Wie inklusiv Sammlungen in Bibliotheken und Archiven wirklich sind
  • Synergien von KI-Chat und Suche:
    Wie unterschiedliche Altersgruppen
    Information Retrieval neu gestalten
  • Kulturerbe-Daten im Zeitalter der KI:
    Ein neues Zugangsmodell für Institutionen
  • Jugendliche, soziale Medien und KI-Chatbots: Digitale Nutzungsrealitäten 2025
  • Buchclubs als unterschätzte Brücke zwischen Campusleben und Bibliothek: Neue Impulse aus US-Hochschulbibliotheken
  • AI Librarian in Japan
  • Altersgrenzen für soziale Medien:
    Europas nächste Regulierungsdebatte
  • KI und Journalismus:
    Neue Machtverschiebungen
    im Markt für Nachrichteninhalte
  • Print ist tot, es lebe Print!
u.v.m.
  fachbuchjournal

Sachstand zur Reform des Urheberrechtsgesetzes

Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes

Am 12.05.2017 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum UrhWissG abgegeben. Der dbv begrüßt die tellungnahme sehr, im Wesentlichen sind die Regulierungen des Regierungsentwurfs unverändert bestätigt worden.

Die Ergebnisse umfassen u.a.:

  • Nicht nur 15, sondern 25 % eines Werkes sollen in digitale Semesterapparate eingestellt werden können. So war es auch schon im Referentenentwurf vom Februar vorgeschlagen worden.
  • Bezüglich „vollständiger“ Anzeige von Zeitungs- und Zeitschriftenbeiträgen im Semesterapparat soll nach Auffassung des Bundesrates der Gesetzestext konkretisiert werden.
  • Text- und Datamining soll prinzipiell auch für kommerzielle Zwecke möglich sein. Im Regierungsentwurf ist die Nutzung auf nicht-kommerzielle Zwecke beschränkt. Das könnte u.a. bei Drittmittelforschung und Privatuniversitäten zu schwierigen Grauzonen führen.
  • Die Stellungnahme enthält einen Hinweis auf ein mögliches Missbrauchspotenzial bei der nach dem Regierungsentwurf erlaubten Anschlusskopie (also etwa Download oder Ausdruck) von bis zu 10 % der Werke an elektronischen Leseplätzen. Hier geht es dem Bundesrat insbesondere um die Gefahr der Kumulierung von Teilen zu einem gesamten Werk.
  • Die Betreiberabgabe (§ 54 c UrhG) soll nach den Vorstellungen des Bundesrats auch auf Scanner ausgedehnt werden.
  • Bedenken von Ausschüssen gegen die Pauschalvergütung (u.a. bei den elektronischen Semesterapparaten) wurden vom Bundesrat nicht angenommen.

In der Gesamtsicht zieht der dbv eine positive Bilanz für Bibliotheksservices. Voraussichtlich bis zum 17.05.2017 hat die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor der Bundestag das Gesetz vermutlich am 18.05. in 1. Lesung behandelt. Ende Mai finden im Bundestag Anhörungen statt. Der dbv hofft, das s das Gesetz in 2. und 3. Lesung am 29.06.2017, also vor den danach beginnenden Parlamentsferien und damit vor Ende der Legislaturperiode, verabschiedet wird.

http://www.bibliotheksverband.de