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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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2. Juli 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
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US-Verfahren um Welfenschatz: Berufungsgericht hat über Zulässigkeit
der Klage gegen SPK und Bundesrepublik Deutschland entschieden

Die Klage gegen die SPK auf Herausgabe des Welfenschatzes wurde vom U.S. Court of Appeals zugelassen, gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird nun die weiteren Möglichkeiten prüfen.

Im Februar 2015 wurde bei einem U.S.-amerikanischen Bundesbezirksgericht, dem U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C., eine Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes eingereicht (Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz). Die SPK ist der Ansicht, dass diese Klage nicht vor ein U.S.-amerikanisches Gericht gehört. Sie hatte daher mittels einer „Motion to Dismiss“ beantragt, die Klage abzuweisen. Am 31. März 2017 hat das Gericht diesem Antrag in einigen Punkten stattgegeben, die Klage aber in anderen Punkten für zulässig erklärt. Die SPK hat dagegen im April vergangenen Jahres Berufung eingelegt. Heute hat das U.S. Bundesberufungsgericht für den Bundeskreis Columbia darüber entschieden und den U.S. District Court angewiesen, die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland abzuweisen, gegen die SPK hingegen zuzulassen.

„Die SPK war und ist der Auffassung, dass dieser Fall nicht vor ein U.S.-amerikanisches Gericht gehört, und wir sind wie bisher überzeugt, dass die Klage auch in der Sache unbegründet ist, da der Verkauf des Welfenschatzes vor über 80 Jahren kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf war,“ sagte Hermann Parzinger, Präsident der SPK. „Die Frage, ob der Welfenschatz NS-Raubgut ist, wurde bereits vor der deutschen „Beratenden Kommission“ verhandelt, die 2014 zu dem Schluss kam, dass sie eine Rückgabe nicht empfehlen könne.“

Die SPK und ihre Anwälte werden sich die Entscheidung des Gerichtes genau ansehen und die weiteren Möglichkeiten prüfen.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz setzt sich nachdrücklich für faire und gerechte Lösungen bei der Restitution von NS-Raubgut ein. Seit 1999 hat die SPK mehr als 50 Restitutionsbegehren bearbeitet und dabei mehr als 350 Kunstwerke und mehr als 1000 Bücher an die Berechtigten zurückgegeben. Darunter waren eine Zeichnung von Vincent van Gogh, eine Arbeit von Munch und „Der Watzmann“ von Caspar David Friedrich. Deutsche Museen und Einrichtungen insgesamt haben mehr als 14 300 Objekte als NS-Raubkunst zurückgegeben.

Die SPK wird in dem U.S.-Verfahren von der Kanzlei Wiggin and Dana vertreten.

http://www.preussischer-kulturbesitz.de/newsroom/dossiers-und-nachrichten/dossiers/dossier-welfenschatz.html