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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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2. Juli 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
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Neue Urheberrechtsreform für mehr Freiheit in Text- und Data-Mining

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt bedingt die heutige Zustimmung
des Europäischen Parlaments zur EU-Urheberrechtsrichtlinie

Berlin. Aus der heutigen Zustimmung des Europäischen Parlaments über die Richtlinie zum EU-Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ergeben sich aus Sicht des Bibliotheksverbandes einerseits deutliche Fortschritte in einigen Schlüsselfeldern für seine Mitglieder. Das Ziel der Richtlinie war es, das Urheberrecht in den EU-Staaten zu harmonisieren, den Binnenmarkt zu stärken und die Teilhabe der Urheber zu fördern. Dieses Ziel unterstützen die Bibliotheken ausdrücklich.

In den Bereichen Text- und Data-Mining, bei den Ausnahmeregelungen zur Lizenzierung zwecks Veranschaulichung in der Lehre, beim Zugang zu vergriffenen Werken und bei der Ausnahmeregelung zur Digitalisierung von Werken zu Archivierungszwecken (auch in grenzüberschreitenden Netzwerken) sind deutliche Verbesserungen und Vereinfachungen für Bibliotheken erzielt worden. „Wir begrüßen, dass in dieser Hinsicht wichtige bibliothekarische Aufgaben im Bereich der Forschung endlich mit zeitgemäßen Verfahren wahrgenommen werden können und auf rechtsverbindlicher Grundlage stehen.“, so Barbara Lison, Bundesvorsitzende des Bibliotheksverbandes.

Bezüglich der beiden im Vorfeld generell umstrittenen Artikel zum Leistungsschutzrecht (Artikel 15, vormals 11) und zur Lizenzierung von Plattformen (Artikel 17, vormals 13, Stichwort Uploadfilter) bezieht der dbv allerdings weiterhin kritisch Stellung.

Die durch die beiden Artikel vorgeschriebenen Verfahren halten die Bibliotheken nach wie vor für falsch. „Es gibt es bessere Wege, den berechtigten Interessen der Autoren und Verlage Rechnung zu tragen, ohne das Risiko einzugehen, dass erlaubte Inhalte durch Algorithmen „sicherheitshalber“ herausgefiltert und so eliminiert werden.“, so Barbara Lison. „In Zeiten der zunehmenden Kontrolle und Einschränkung der Meinungsfreiheit in vielen Ländern sollte das freie Internet in Europa nicht zusätzlich durch Algorithmen gefährdet werden. Bedauerlich ist auch, dass die Proteste der jungen Generation gegen die Beschränkung des freien, kreativen Internets nicht gehört wurden. Dies könnte sogar zu einer weiter zunehmenden Politikverdrossenheit führen, was gerade im Europawahljahr bedenklich ist.“, so Lison weiter.

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