29. März 2024
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In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Verbändebündnis: Bundesregierung bringt reduzierte Mehrwertsteuer
nur für einen Teil der digitalen Publikationen auf den Weg

Appell an Bundestag: Angebote von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften aus Datenbanken ebenfalls begünstigen!

Berlin – Die Organisationen Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Deutscher Bibliotheksverband, Verband Bildungsmedien und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sehen in dem am 31.7.2019 von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz in Sachen reduzierter Mehrwertsteuer für digitale Publikationen Licht und Schatten. Die Verbände der Verleger, des Handels und der Bibliotheken begrüßen es, dass die Bundesregierung die reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Angebote einzelner Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf den Weg bringt und dabei auch Online-Publikationen „in der Form von Websites, Apps oder anderen Anwendungen, mit oder ohne Downloadmöglichkeiten, auch als Einzelabruf aus einer Datenbank“ etc. berücksichtigt. Unhaltbar ist es nach Ansicht der Organisationen jedoch, dass die reduzierte Mehrwertsteuer dann nicht gelten soll, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird.

Solche Angebote, bei denen Leser aufgrund eines Vertrags Zugang zu vielen Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern erhält, sind ein wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs digitaler Publikationen. Es gibt sie in der Form von elektronischen Kiosken, Fachdatenbanken und digitalen Bibliotheksangeboten. Im Bereich der Fachmedien unter Einschluss der Wissenschaft handelt es sich schon jetzt um die wohl wichtigste Verbreitungsform.

„Es ist gut, dass viele digitale Publikationen bald begünstigt besteuert werden sollen. Mit dem Ausschluss gebündelter Datenbankangebote verweigert die Bundesregierung aber schon heute unverzichtbaren, innovativen Verbreitungs- und Geschäftsmodellen digitaler Presse die dringend benötigte reduzierte Mehrwertsteuer“, hieß es dazu von Seiten des Verbändebündnisses heute in Berlin. „Die angegebene Begründung, das EU-Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen, überzeugt rechtlich nicht und ist medienpolitisch der falsche Weg.“

Das EU-Recht, so die Organisationen weiter, wolle die Realität digitaler Publikationsangebote erfassen und lasse an keiner Stelle erkennen, dass Funktionen wie die Suchmöglichkeiten einer Datenbank oder digitalen Bibliothek etc. dazu führen, dass begünstigte Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften in dieser Angebotsform dem hohen Steuersatz unterliegen müssen. Dies zeige sich auch daran, dass das EU-Recht wie auch der heute beschlossene Umsetzungsvorschlag sogar Angebote unter Einschluss von Videos begünstigen, solange solche so genannten Rich-Media-Inhalte nicht überwiegen. Es sei deshalb unverständlich, wieso die deutsche Umsetzung – anders als das EU-Recht – im Gesetzestext explizit Angebotsformen ausschließe, deren Leistungen über die „bloße Überlassung von elektronischen Veröffentlichungen hinausgehen“.

Das verbleibende, heutzutage alltägliche Risiko bei der Interpretation von EU-Recht dürfe keinesfalls durch einen Ausschluss eines Großteils der Realität digitaler Publikationsangebote minimiert werden. Insoweit sei es zu begrüßen, dass die Bundesregierung immerhin auf die EU-Kommission zugehen wolle, um deren Auffassung von der Interpretation der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie zur Frage der Datenbankangebote zu eruieren, hieß es von Seiten des Verbändebündnisses weiter.

Solche Gespräche nähmen dem deutschen Gesetzgeber allerdings nicht die Verantwortung, in eigener Zuständigkeit die Grenzen seines Umsetzungsauftrags einzuschätzen. Denn letztlich könne nur der EuGH verbindlich über die fragliche Auslegung entscheiden.

Stattdessen solle Deutschland im Rahmen des europarechtlich Vertretbaren gute Politik machen. Vor diesem Hintergrund appellierten die Mitglieder des Bündnisses an die Vertreter des Deutschen Bundestags, nach der Sommerpause die reduzierte Mehrwertsteuer auf alle relevanten Vertriebswege digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften auszudehnen.

Ansprechpartner:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Thomas Koch, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0) 69 13 06 - 293, E-Mail: t.koch@boev.de

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.
Alexander von Schmettow, Leiter Kommunikation
Telefon +49 (0) 30 72 62 98 - 210, E-Mail: schmettow@bdzv.de

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.
Antje Jungmann, Leiterin Kommunikation
Telefon +49 (0) 30 72 62 98 - 110, E-Mail: a.jungmann@vdz.de