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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
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2. Juli 2025
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In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
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Verbändebündnis kritisiert Entwurf des Medienstaatsvertrags

Neue Medienordnung blockiert Innovationen und bevormundet Verbraucher

Ein breites Bündnis der Digitalwirtschaft, Telekommunikationsbranche und Elektroindustrie kritisiert den aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags. Aus Sicht des Verbands der Kabelnetzbetreiber ANGA, des Digitalverbands Bitkom, des Verbands der Internetwirtschaft eco sowie des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI schränkt der Entwurf die Freiheit der Nutzer ein, blockiert Innovationen und greift unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein. 

Nach dem Entwurf sollen künftig solche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein, die nach Auffassung der Länder besonders wichtig sind. Nach Ansicht der Wirtschaft zementiert diese Regelung existierende Marktpositionen. Neue Anbieter, Startups und Nischendienste hätten dabei das Nachsehen. „Leider haben die Länder die Chance vertan, die Intensität der Plattformregulierung deutlich zu reduzieren. Stattdessen halten sie weiter daran fest, neue und immer restriktivere Regeln für Plattformbetreiber und Anbieter von Benutzeroberflächen zu schaffen“, so ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber.

Außerdem sieht der Entwurf Einschränkungen bei der Mediennutzung vor. Nutzer können künftig keine generelle Einwilligung mehr erteilen, im laufenden Programm über passende Angebote und Programme informiert zu werden. Überblendungen und Skalierungen stehen vielmehr unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender und können nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, sollen ohne Erlaubnis der beteiligten Sender gar nicht mehr zulässig sein. „Der derzeitige Entwurf des Medienstaatsvertrags geht an den bestehenden Nutzergewohnheiten vorbei. Innovative Medienplattformen sind gerade deshalb so erfolgreich, weil sie das Nutzererlebnis radikal in den Mittelpunkt stellen. Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags führt zur Bevormundung der Verbraucher“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. 

„Wir brauchen eine Medienordnung, die unter den veränderten Rahmenbedingungen der konvergenten Medienwelt einen echten Interessenausgleich für alle Akteure schafft. Der neue Medienstaatsvertrag muss Entwicklungsspielräume für innovative Angebote zulassen, die auch in einem international geprägten Wettbewerbsumfeld bestehen können. Die Autonomie von Nutzern sollte möglichst wenig eingeschränkt werden, denn sonst werden sie sich sicherlich in Zukunft gänzlich von den klassischen Angeboten abwenden“, sagt eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme.

Angesichts eines international geprägten Medienwettbewerbs fordern die Verbände eine grundlegende Überarbeitung des geplanten Medienstaatsvertrags. Dieser muss faire Wettbewerbsbedingungen und Entwicklungsspielraum für innovative Angebote sicherstellen. Er muss unbürokratisch und effizient umsetzbar sein- und die Autonomie der Zuschauer in den Mittelpunkt stellen. „Der geplante Medienstaatsvertrag verliert sich in rückwärtsgewandten, kleinteiligen Vorgaben, die den Zuschauer bevormunden und erheblich in den Wettbewerb eingreifen. Dies schadet der Innovationskraft des Medien- und Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Medienpolitik sollte vielmehr den Weg ebnen für eine vielfältige und bunte Medienlandschaft, und den souveränen Umgang der Nutzer mit den Empfangsgeräten ihrer Wahl gewährleisten“, sagt Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung

Ein kurzes Video zum Thema ist unter https://youtu.be/R4R79Gps1w8 verfügbar.