26. April 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bitkom zur EuGH-Entscheidung über das deutsche Leistungsschutzrecht

Der Europäische Gerichtshof hat am 12.09.2019 entschieden, dass das in Deutschland im Jahr 2013 erlassene Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufgrund eines Verfahrensfehlers nicht anwendbar ist. Durch das Leistungsschutzrecht sollten nicht nur wie bisher Journalisten und Autoren selbst Ausschließlichkeitsrechte an Nachrichteninhalten haben, sondern auch Presseverleger.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Das Leistungsschutzrecht war ganz offenkundig nicht nur handwerklich schlecht gemacht. Es war auch ein Bremsklotz für den freien Informationsfluss und die Medienvielfalt im Internet. In Deutschland verursacht es vor allem Gerichts- und Anwaltskosten. Viel entscheidender als die Debatte um frühere Verfahrensfehler ist aber die anstehende Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform, die ein noch schärferes Leistungsschutzrecht für die EU vorsieht. De facto fördern Suchmaschinen den Zugriff auf Webseiten von Presseverlegern. Sie führen den Internetnutzer über Suchergebnisse zu den passenden Online-Inhalten. Soziale Netzwerke vergrößern die Reichweite für Verlagsangebote deutlich. Gerade kleinere Verlegerinnen und Verleger profitieren davon. Die Politik darf die Fehler des deutschen Leistungsschutzrechts bei der Umsetzung eines europäischen Leistungsschutzrechts nicht wiederholen.“