INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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27. Februar 2026
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In der Ausgabe 10/202501/2026 (Dezember – Januar 2025–2026) lesen Sie u.a.:

  • Soziale Medien und Aufmerksamkeits­entwicklung bei Kindern: Neue Lang­zeitdaten zur ADHS-Risikodiskussion
  • Repositorien im Wandel: Analyse zentraler Einflussfaktoren für die nächsten Jahre
  • Wie inklusiv Sammlungen in Bibliotheken und Archiven wirklich sind
  • Synergien von KI-Chat und Suche:
    Wie unterschiedliche Altersgruppen
    Information Retrieval neu gestalten
  • Kulturerbe-Daten im Zeitalter der KI:
    Ein neues Zugangsmodell für Institutionen
  • Jugendliche, soziale Medien und KI-Chatbots: Digitale Nutzungsrealitäten 2025
  • Buchclubs als unterschätzte Brücke zwischen Campusleben und Bibliothek: Neue Impulse aus US-Hochschulbibliotheken
  • AI Librarian in Japan
  • Altersgrenzen für soziale Medien:
    Europas nächste Regulierungsdebatte
  • KI und Journalismus:
    Neue Machtverschiebungen
    im Markt für Nachrichteninhalte
  • Print ist tot, es lebe Print!
u.v.m.
  fachbuchjournal

Elektronische Lieferung bei Fernleihbestellungen jetzt befristet möglich

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt befristete Vereinbarung, die bei Fernleihbestellungen
auch elektronische Lieferung an Endkunden ermöglicht.

Durch eine kurzfristig getroffene Einigung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wurde ermöglicht, dass Bibliotheken bis Ende Mai 2020 im Rahmen der Fernleihe und des SUBITO library-service Dokumente in elektronischer Form vergütungsfrei an die Endnutzer*innen übermitteln können.

Am Gründonnerstag, dem 9.4.2020, informierte die KMK über die Zustimmung der VG Wort zu dieser von ihr erbetenen Sondervereinbarung. Der befristete Verzicht auf die notwendige Aushändigung der Dokumente in gedruckter Form, wie es im Gesamtvertrag zum innerbibliothekarischen Leihverkehr geregelt ist, unterstützt Bibliotheken darin, auch bei geschlossenen Häusern Studierende und Wissenschaftlicher*innen mit der für Forschung und Lehre unverzichtbaren Literatur zu versorgen. Dies ist vor dem Hintergrund des Beginns des Sommersemesters 2020, das soweit wie möglich mit digitalen Mitteln durchgeführt werden soll, ein bedeutsamer Schritt. Ohne diese Regelung wären Nutzer*innen von Teilen der Bibliotheksversorgung mit aktueller Literatur ausgeschlossen.

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt diese auf Initiative der KMK herbeigeführte Einigung, die durch das gleichzeitige Engagement vieler Einrichtungen und Gremien erst möglich geworden ist. Auch der dbv hatte sich an verschiedene Organisationen gewandt.

„Wir danken der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme (AGV), dem Zusammenschluss der großen Universitäten (U15) und dem der großen Technischen Universitäten (TU9) für ihr Engagement. Dem Generalsekretär der KMK, der sich an die VG Wort gewandt und gemeinsam mit der VG Wort die Einigung herbeigeführt hatte, und dem geschäftsführenden Vorstand der VG Wort, der sich mit seinem Verwaltungsrat und der VG Bild-Kunst dazu abgestimmt hat, danken wir für  die Einigung“, sagt Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des dbv. „Für die Nutzer*innen von wissenschaftlichen Bibliotheken ist diese temporäre Sonderregelung äußerst wichtig, da sie nun auch bei geschlossenen Bibliotheken die von ihnen benötigte Literatur über die Fernleihe bestellen und elektronisch geliefert bekommen können“, so Degkwitz weiter

Im Urhebergesetz §60e (5) ist zwar geregelt, dass Bibliotheken auf Einzelbestellung an Nutzer*innen zu nicht kommerziellen Zwecken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind, übermitteln dürfen. Es fehlt jedoch noch die nach §60h (4) erforderliche vertragliche Vereinbarung mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft über eine angemessene Vergütung für die elektronische Lieferung. Aus diesem Grund müssen die Nutzer ausgedruckte Kopien persönlich in der Bibliothek abholen. Diese Regelung wurde nun bis 31. Mai 2020 außer Kraft gesetzt.