30. Januar 2025
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Essentials

In der Ausgabe 10-2024/1-2025 (Dez. 2024/Jan. 2025) lesen Sie u.a.:

  • Open Investing in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Forschungsdaten gemeinsam gestalten: das Stabi Lab in Berlin
  • Die EU-KI-Verordnung: wegweisende Regeln für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz
  • Ein Balanceakt: ethisches Dilemma der KI in der Hochschulbildung
  • Ungenutztes Potenzial oder riskanter Trend? Verdeckte KI-Nutzung in wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • Warum die Indizierung von zurückgezogenen Publikationen zum Problem wird
  • Klassische Medien auf dem Abstellgleis bei Jugendlichen
  • Warum Gen Z kaum noch Bücher liest
  • Zwischen Sichtbarkeit und Bedeutung: die Rolle der digitalen Kuratierung bei OpenScience während der Pandemie
  • USA: Wissenschaftliche Bibliothekare organisieren sich gegen drohende Kürzungen und den Abbau öffentlicher Bildung unter der kommenden Trump-Administration
  • Makerspaces: kreative Lernräume in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Wie KI antike Texte lesbar macht
  • Fachzeitschriften von Massenrücktritten der Redaktionen betroffen
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bibliotheksverband begrüßt Kooperation von Thieme Verlag und subito e.V.

Der Georg Thieme Verlag und der bibliothekarische Dokumentenlieferdienst subito e.V. haben die Entwicklung eines gemeinsamen neuen Angebots vereinbart. Bereits seit 2008 ist es Wissenschaftlern und Bibliotheken unter gewissen Umständen und in begrenztem Umfang gestattet, Inhalte aus Verlagsbüchern für Wissenschaft und Forschung digital zur Verfügung zu stellen. Die gesetzlichen Regelungen, die dies erlauben, wurden von vielen Wissenschaftlern als nicht weitgehend genug kritisiert. Die Kooperationspartner nehmen diese Kritik auf und ergänzen das gesetzlich Erlaubte mit attraktiven Zusatzangeboten. Beispielsweise dürfen Bibliotheken Thieme-Bücher jetzt auch dann an ihren Leseplätzen zur Verfügung stellen, wenn diese das Lehrbuch in gedruckter Form nicht in ihren Beständen führen.

„Es ist erfreulich", sagt Prof. Dr. Gabriele Beger, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv), „dass die Verlage ihre anfänglich Skepsis überwinden und die neuen gesetzlichen Regelungen - namentlich § 52a und b Urheberrechtsgesetz - zum Anlass nehmen, neue und innovative Angebote zu entwickeln. Leider gilt § 52a bisher nur befristet bis Ende 2012. Bibliotheken und Verlage brauchen aber Rechtssicherheit über 2012 hinaus, um solche wissenschaftsfreundlichen Angebote zu entwickeln. Das Gesetz sollte daher schnellstmöglich entfristet werden."