25. April 2024
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. zum Kabinettsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereis:

„Wir begrüßen es, dass das Bundekabinett endlich die wichtige Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform auf den Weg gebracht hat. Der heutige Beschluss bringt im Detail für Kreative, Buchbranche und ihre Partner Licht und Schatten. Von zentraler Bedeutung – gerade für den Erhalt gemeinsamer Verwertungsgesellschaften wie der VG WORT – ist die überfällige Wiedereinführung einer Verlegerbeteiligung. Hierbei hätte man sich allerdings den Mut gewünscht, noch direkter an die Rechtslage anzuknüpfen, die zwischen 1958 und 2015 im besten Einvernehmen von Autor*innen und Verlagen gegolten hat.

Stärkeren Änderungsbedarf im parlamentarischen Verfahren sehen wir hinsichtlich der Ausgestaltung der urheberrechtlichen Haftung von Plattformen wie Youtube & Co. An dieser zentralen Stelle verfehlt der Kabinettsbeschluss nicht nur das Entstehen der von der umzusetzenden EU-Richtlinie intendierten Harmonisierungswirkung innerhalb des europäischen Wirtschaftraums, sondern greift ohne Not tief in die Rechtsposition von Urheber*innen und ihren Marktpartnern ein. Es wird angesichts der engen zeitlichen Vorgaben sicherlich schwierig, noch die für die Verlage und Kreativen erforderlichen Veränderungen zu erreichen – wir müssen und werden das aber mit aller Kraft versuchen.“