25. April 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bitkom zur Urheberrechtsreform

Am 121.04.2021 befasste sich der Rechtsausschuss im Bundestag mit der Urheberrechtsreform. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung:

„Die Urheberrechtsreform ist ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz. Nicht nur, weil faktisch Uploadfilter geschaffen werden und die Betreiber von bestimmten Online-Plattformen mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt werden – sondern auch, weil die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden technisch schlicht nicht umsetzbar sind. Nutzern von Plattformen und sozialen Netzwerken wird es künftig zudem unangemessen schwer gemacht, rechtssicher Schnipsel von Videos, Zitate oder Memes hochzuladen und zu teilen: Bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei sollen als Grenzen einer geringfügigen Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt sein. Diese Werte sind aber deutlich zu gering bemessen, um urheberrechtliche Relevanz bewerten zu können. So wird riskiert, dass Inhalte mit einer Länge von mehr als 15 Sekunden blockiert werden, obwohl sie eigentlich legal sind. 15 Sekunden bzw. 160 Zeichen sind eine weltfremde Begrenzung, die schlussendlich mehr schadet als nützt und dem Grundgedanken des freien Internet diametral gegenübersteht.

Schwer wiegt auch, dass die Plattformen und sozialen Netzwerke künftig in eine Art Richterrolle gedrängt werden: Im Falle einer Urheberrechtsbeschwerde haben sie lediglich 7 Tage Zeit zu entscheiden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Diese Vorgabe ist völlig utopisch, da selbst Richter für solche Entscheidungen viele Monate benötigen. Es muss außerdem klargestellt werden, dass der Anbieter auch nach diesen 7 Tagen nicht für eventuelle „Fehlentscheidungen“ haftbar gemacht werden kann – dies würde für die Anbieter, die in gewisser Weise als Richter fungieren sollen und ein solches Haftungsrisiko nicht tragen können, die falschen Anreize setzen.

Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Projekte der letzten Jahre. Sie enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt.“