17. Januar 2025
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 9/2024 (Dezember 2024) lesen Sie u.a.:

  • Wie Suchalgorithmen und KI unsere Wahrnehmung des Klimawandels beeinflussen
  • ChatGPT liefert häufig ungenaue Quellenangaben für Verlagsinhalte
  • Ein Jahrhundert LIS-Forschung:
    Entwicklung und Trends in der Bibliotheks- und Informationswissenschaft –
    eine szientometrische Analyse
  • Metadaten als Schlüssel für Vertrauensbildung in der Wissenschaft
  • Journal Impact Factors: Wie ChatGPT wissenschaftliche Zeitschriften beurteilt
  • KI-gestützte Literaturübersichten:
    Der nächste Schritt in der Forschungsautomatisierung
  • Gemeinsamer Fahrplan für Open Research Information: Ein Blick auf das Treffen
    an der Sorbonne in Paris
  • MINT-Expertise im Bibliothekswesen: Chancen für Open Science
  • Die Vergänglichkeit des Digitalen: Cyberangriffe auf Bibliotheken und Archive bedrohen unser kulturelles Erbe
  • Bibliotheken als Orte des Lernens
    und der Meinungsfreiheit: Eine Balance
    zwischen Ruhe und Diskurs
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bitkom zur Urheberrechtsreform

Am 121.04.2021 befasste sich der Rechtsausschuss im Bundestag mit der Urheberrechtsreform. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung:

„Die Urheberrechtsreform ist ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz. Nicht nur, weil faktisch Uploadfilter geschaffen werden und die Betreiber von bestimmten Online-Plattformen mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt werden – sondern auch, weil die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden technisch schlicht nicht umsetzbar sind. Nutzern von Plattformen und sozialen Netzwerken wird es künftig zudem unangemessen schwer gemacht, rechtssicher Schnipsel von Videos, Zitate oder Memes hochzuladen und zu teilen: Bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei sollen als Grenzen einer geringfügigen Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt sein. Diese Werte sind aber deutlich zu gering bemessen, um urheberrechtliche Relevanz bewerten zu können. So wird riskiert, dass Inhalte mit einer Länge von mehr als 15 Sekunden blockiert werden, obwohl sie eigentlich legal sind. 15 Sekunden bzw. 160 Zeichen sind eine weltfremde Begrenzung, die schlussendlich mehr schadet als nützt und dem Grundgedanken des freien Internet diametral gegenübersteht.

Schwer wiegt auch, dass die Plattformen und sozialen Netzwerke künftig in eine Art Richterrolle gedrängt werden: Im Falle einer Urheberrechtsbeschwerde haben sie lediglich 7 Tage Zeit zu entscheiden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Diese Vorgabe ist völlig utopisch, da selbst Richter für solche Entscheidungen viele Monate benötigen. Es muss außerdem klargestellt werden, dass der Anbieter auch nach diesen 7 Tagen nicht für eventuelle „Fehlentscheidungen“ haftbar gemacht werden kann – dies würde für die Anbieter, die in gewisser Weise als Richter fungieren sollen und ein solches Haftungsrisiko nicht tragen können, die falschen Anreize setzen.

Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Projekte der letzten Jahre. Sie enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt.“