18. Juli 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 4/2024 (Juni-Juli 2024) lesen Sie u.a.:

  • Forensische Szien­to­metrik (FoSci) – Wäch­ter der wissen­schaftlichen Integrität
  • NIST Research Data Framework 2.0: Zukunftsweisendes Werkzeug für das Forschungsdatenmanagement
  • Artificial Intelligence in the News: How AI Retools, Rationalizes, and Reshapes Journalism and the Public Arena
  • Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem
  • The Use Case Observatory:
    Dreijährige Analyse der wirtschaftlichen, staatlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen von Open Data
  • Die Aufteilung der Kosten einer Volltextdatenbank auf die enthaltenen Zeitschriften: Sechs Methoden
  • Flexibles Arbeiten im Bibliotheksbereich: in die Zukunft und darüber hinaus
  • Die Zukunft der Wissenschaftlichen Monografien: Neue Geschäftsmodelle und der Einfluss der Politik
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Verlust des geistigen Eigentums durch Akteneinsicht?

Oberlandesgericht Köln weist Klage des BfR in zweiter Instanz ab

Haben staatliche Forschungseinrichtungen geistiges Eigentum an ihren Werken? Erlaubt die Pressefreiheit eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Urhebers? Mit diesen Fragen hat sich das Oberlandesgericht Köln in einem Rechtsstreit des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) beschäftigt. Das BfR hatte Mitte 2019 nach einer nicht gestatteten Internetveröffentlichung einer Stellungnahme zum Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat einen Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz gerichtlich geltend gemacht.

In dem Rechtsstreit wies das Gericht die Klage nun am 12.05.2021 ab (Az.: 6 U 146/20). Es stellte fest, dass das BfR zwar zunächst geistiges Eigentum an der Stellungnahme erlangt hatte. Als es Informationszugang in das Dokument gewährte, sei das Urhebernutzungsrecht jedoch erloschen. „Die juristische Bewertung solcher Vorgänge ist für wissenschaftlich tätige Einrichtungen von hoher Bedeutung“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

https://idw-online.de/de/news768767