INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
Linda Schünhoff
Benjamin Flämig
Band 67:
Wilfried Sühl-Strohmenger
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15. Juli 2025
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Essentials

In der Ausgabe 4/2025 (Juni 2025) lesen Sie u.a.:

  • Neue Anforderungen an Führungs­kompetenz in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • KI in der Katalogisierung: Drei Chatbots auf dem Prüfstand
  • Mehr als nur eine ID: Warum Forscher ORCID nutzen und warum nicht
  • Anxiety in der Hochschullehre: zögerlicher Einsatz von ChatGPT
  • Smart Reading in Bibliotheken: Aktive Beteiligung von Leser:innen
  • Kinder im digitalen Zeitalter:
    OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Politik und Bildungseinrichtungen
  • Bibliotheken und ihre Rolle beim Klimaschutz
  • Initiative für eine unabhängige Infrastruktur biomedizinischer Literatur –
    ZB MED entwickelt PubMed Alternative
  • Leiterin der Library Of Congress entlassen
  • Data Citations –
    Datenauswertung in Bibliotheken
  • Unternehmen investieren gezielt
    in künstliche Intelligenz
  • Springer Nature spendet KI-Werkzeug „Geppetto“ an die Verlagsbranche zur Bekämpfung betrügerischer Einreichungen
  • Die San José State University
    setzt auf Ihren ersten KI-Bibliothekar
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bitkom zu EU-Vorschlägen für mehr Rechtssicherheit
bei globalen Datentransfers

Die EU-Kommission legt heute neue Standarddatenschutzklauseln vor, die internationale Datentransfers rechtssicherer machen sollen. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Sommer 2020, das das sogenannte Privacy Shield, das den Datenaustausch zwischen der EU und den USA regelte, für ungültig erklärt hat und mit dem zusätzliche Vorgaben für internationale Datentransfers aufgestellt wurden. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:

„Die EU will mit den neuen Standarddatenschutzklauseln mehr Rechtssicherheit für Unternehmen mit einer Datenverarbeitung in den USA oder anderen Drittstaaten schaffen. Das ist ein richtiger Schritt. Für global tätige Unternehmen ist es entscheidend, dass sie ihre Geschäftsprozesse und Datenströme rechtssicher abwickeln können. Die neuen Klauseln lösen jedoch die Problematik der Einzelfallprüfung nicht. Zugleich stehen Unternehmen nun vor einen riesigen Umstellungsaufwand, ohne dass ihnen erspart wird, die Datenflüsse in die sogenannten Drittstaaten in jedem Einzelfall zu bewerten. Dazu kommen weiter Unklarheiten in den neuen Regelungen: So sollen die Unternehmen zusätzliche Schutzmaßnahmen implementieren, um die Datenströme abzusichern – welche das genau sein sollen bleibt aber der internen Bewertung überlassen. Das können viele Unternehmen kaum stemmen.

Die Bewertung des Datenschutzniveaus in anderen Ländern ist eine hochkomplexe Aufgabe, die Umstellung von technischen Maßnahmen durch die heute vernetzt arbeitende Wirtschaft mit großem Aufwand verbunden. Wir brauchen politische Lösungen für den Drittstaatentransfer– nicht nur für den essenziellen Datenaustausch zwischen den USA und der EU. Für die Zukunft wird es entscheidend sein, dass mehr grundsätzliche sogenannte Adäquanzentscheidungen für wichtige Drittstaaten den Datenaustausch dauerhaft absichern und die Unternehmen von der Einzelfallprüfung befreien.

Die häufig genannte Forderung, Daten einfach ausschließlich in Europa zu verarbeiten, ist dabei keine Lösung. Sie ist sowohl technisch als auch praktisch kaum umsetzbar. Vor allem für länderübergreifend oder global agierende Unternehmen und Organisationen mit Standorten in verschiedenen Regionen ist der Datenaustausch für die tägliche Arbeit essenziell. Europäische Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich mit Forschungszentren in den USA oder Indien sind davon genauso betroffen wie IT-Unternehmen, die den 24h-Support global und damit über alle Zeitzonen absichern.“

Weitere Informationen gibt es im „Verbändebrief zum Erhalt des internationalen Datentransfers nach Schrems II“, der abrufbar ist unter www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Verbaendebrief-zum-Erhalt-des-internationalen-Datentransfers-nach-Schrems-II-2021