20. März 2023
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In der Ausgabe 10/01-2022/23 (Jan./Feb. 2023) lesen Sie u.a.:

  • Bibliotheken und die Frage der Interims-Führungskräfte
  • Forderung nach einer standardisierten Kennzeichnung von Preprints
  • Soziale Medien: Ich teile, also weiß ich
  • Die „MINT-Lücke“ in Deutschland
    wird wieder größer
  • Trends 2023: Optimierte Technologien für Klimawandel, Gesundheitskrise etc
  • KI-generierte Texte und Inhalte:
    zwischen Chance und Gefahren
  • Studie: Seit den 1950er-Jahren kaum noch große wissenschaftliche Entdeckungen und Innovationen
  • Digitalisierung am Arbeitsplatz stellt für Beschäftigte oft eine Belastung dar
  • E-Science-Tage 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 1 / 2023

ZEITGESCHICHTE
Die Schatten der Bonner Republik

LANDESKUNDE
Japan | Türkei | Iran | Indien

RECHT
Arbeitsrecht | Abfall- und Kreislauf­wirtschaftsrecht

BUCHWISSENSCHAFTEN
Neuerscheinungen

SOZIALWISSENSCHAFTEN
Schuldnerberatung

KINDER- UND JUGENDBUCH
Was ist Krieg?

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uvm

Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD)
übernimmt Verantwortung für den Kerndatensatz Forschung

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat in ihrer Sitzung am 2.7.2021 die Einrichtung und Förderung einer Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD) beschlossen. Sie folgt damit einer Empfehlung des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2020. Die KFiD soll die Verantwortung für den Kerndatensatz Forschung – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland (KDSF-Standard) übernehmen und seine flächendeckende Implementierung und Nutzung befördern.

Der GWK-Vorsitzende, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Armin Willingmann, wünscht den ebenfalls in der heutigen Sitzung berufenen Kommissionsmitgliedern einen guten Start in die Kommissionsarbeit und erklärt: „Das Wissenschaftssystem Deutschlands befindet sich in einem umfassenden digitalen Wandel, der sich pandemiebedingt noch spürbar beschleunigt hat. Zur Effizienzsteigerung in der Wissenschaft ist es erforderlich, die im Wissenschaftssystem generierten Daten bestmöglich zu nutzen. Der KDSF-Standard bietet eine Basis für die Professionalisierung und Standardisierung der datengestützten Berichterstattung der wissenschaftlichen Einrichtungen. Er stellt somit für diese aber auch für datenabfragende Einrichtungen einen großen Mehrwert dar. Vor diesem Hintergrund wird die KFiD zu einem bedeutenden Akteur, um die Digitalisierung des Wissenschafts-standorts Deutschland voranzubringen. Ich wünsche den KFiD-Mitgliedern eine konstruktive Zusammenarbeit und gutes Gelingen!“

Die stellvertretende GWK-Vorsitzende, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, schließt sich den Glückwünschen an die KFiD-Mitglieder an und ergänzt: „Daten sind der nachwachsende Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Doch leider bleiben viele Daten, die bei uns anfallen, ungenutzt. Dieses Potential müssen wir im Innovationsland Deutschland aber konsequent nutzen, um in Wissenschaft, Forschung und Technik immer in der Weltspitze mitzuspielen. Deshalb ist das Verständnis von Daten, seien es Forschungsprimärdaten, die im Zuge der Forschung entstehen oder Daten über die Forschung, die in wissenschaftlichen Einrichtungen zur Dokumentation der Forschungsaktivitäten generiert und von unterschiedlichen Akteuren abgefragt werden, überaus wichtig. Während Bund und Länder für das Nutzbarmachen der For-schungsprimärdaten bereits seit 2019 die Nationale Forschungsdateninfrastruktur fördern, wird nunmehr mit der KFiD eine Komplementärstruktur geschaffen, die ihren Fokus auf die Weiterentwicklung und Verbreitung des KDSF-Standards für Daten über die Forschung setzen wird. Bund und Länder setzen damit ihre Anstrengungen fort, die Datennutzung und Datennutzbarkeit im Wissenschaftssystem zu verbessern.“

Der KDSF-Standard ist ein zwischen zentralen Akteuren des Wissenschaftssystems stetig konsentierter, lebender Standard. Zentrale Aufgabe der KFiD wird es sein, die Pflege und bedarfs-orientierte Weiterentwicklung des KDSF-Standards unter Berücksichtigung aktueller und strategischer Herausforderungen zu übernehmen. Die KFiD wird sich dabei am Interesse des gesamten Wissenschaftssystems ausrichten und deshalb unterschiedliche Interessenlagen von daten-bereitstellenden und datenanfordernden Akteuren angemessen berücksichtigen. Sie wird unter-schiedliche Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote schaffen, die der Intensivierung der Nutzung des KDSF-Standards dienen werden. Bei ihrer Aufgabenerfüllung wird sie von einer Geschäftsstelle unterstützt werden. Die KFiD wird sich aus insgesamt 17 ehrenamtlich tätigen Expertinnen und Experten zusammensetzen, wobei die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz in ihrer heutigen Sitzung zunächst neun von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen vorgeschlagene und vier von Bund und Ländern benannte Mitglieder berufen hat:

  • Herr Prof. Dr. Sören Auer (Technische Informationsbibliothek Hannover)
  • Frau Prof. Dr. Simone Fulda (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel)
  • Herr Dr. Jürgen Güdler (Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft)
  • Herr Prof. Dr. Oliver Günther PhD (Universität Potsdam)
  • Herr Gerhard Ippisch (Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft)
  • Herr Dr. Oliver Locker-Grütjen (Hochschule Rhein-Waal)
  • Frau Prof. Dr. Katja Matthes (GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel)
  • Frau Prof. Dr. Vivien Petras (Humboldt-Universität zu Berlin)
  • Frau Dr. Anke Sömer (Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft)
  • Herr Christian Herbst (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
  • Herr Dr. Werner Nickel (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
  • Frau Bettina Schwertfeger (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
  • Herr Christian Tusch (Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen)

Weitere vier Mitglieder sollen baldmöglichst auf Vorschlag der dreizehn KFiD-Mitglieder in die KFiD berufen werden.

Die KFiD wird für eine Projektlaufzeit von zunächst sechs Jahren (2021/2022 bis 2027) eingerichtet. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Bund und Länder gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes.