10. Mai 2025
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Aktuelles aus
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Essentials

In der Ausgabe 2/2025 (März 2025) lesen Sie u.a.:

  • Educause AI Landscape Study:
    KI in Bildungs-
    einrichtungen
  • Transparente Daten für vertrauens-
    würdiges maschinelles Lernen
  • Open Research Management:
    Eine neue Jisc-Studie
  • Thema-Klassifikation und Bibliodiversität
  • IFLA Report: Library Leadership –
    Führen im Bibliothekswesen
  • Leitfaden für zukunftsfähige
    bibliografische Datenbanken
  • Data Literacy/Datenkompetenz:
    Wie integrative Gemeinschaften
    den Unterschied machen
  • Neurodiversity in Bibliotheken:
    Wege zu einer inklusiven Arbeitskultur
  • Bibliotheken und Social-Media Forschung
  • Clarivate führt abonnementbasierten Zugang für Bibliotheken ein
  • KI-generierte Bücher
    in Öffentlichen Bibliotheken
u.v.m.
  fachbuchjournal

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt Berliner Rede zum Urheberrecht

Mit der Berliner Rede zum Urheberrecht läutete die Bundesjustizministerin die Behandlung des Dritten Korbs zum Urheberrechtsgesetz ein. Was in diesen noch an Themen Eingang finden soll, wird in vier thematischen Anhörungen diskutiert. Eine weitere Behandlung von Schrankenregelungen für Bildung und Wissenschaft ist dabei nicht vorgesehen.

Der Deutsche Bibliotheksverband unterstützt die Aussage von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, den Urheber wieder in den Mittelpunkt des Urheberrechts zu stellen. Das Urheberrecht könne attraktive Geschäftsmodelle nicht ersetzen. Sie hob hervor, dass kulturelle Vielfalt und wissenschaftliche Leistungen den Schutz der Urheber voraussetzen. In diesem Kontext wertete sie auch die Entscheidung der Urheber für Open Access als sein verbrieftes Recht.

Aus Sicht des Deutschen Bibliotheksverbandes ist besonders erfreulich, dass die Bundesjustizministerin das Thema verwaiste Werke einer vordringlichen Lösung zuführen will. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Deutsche Digitale Bibliothek.

Die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes, Monika Ziller, sagte: „Wir werden uns weiterhin mit guten Argumenten für die Balance zwischen exklusiven Rechten und einem bildungs- und wissenschaftsfreundlichem Urheberrecht einsetzen.“