24. September 2023
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 6/2023 (September 2023) lesen Sie u.a.:

  • Mittendrin in der Transformation
  • Gamification besitzt erhebliches Anwen­dungs­potenzial für Bibliotheken
  • Bibliotheksmagazine: bloße Lager oder auch eine wichtige Dienstleistung?
  • Viele Wissenschaftsverlage haben bislang keine oder unpräzise Richtlinien
    für den Umgang mit generativer KI
  • Klassische Videospiele drohen
    zu verschwinden
  • Wie sieht die Zukunft der
    wissenschaftlichen Tagungen aus?
  • Studie: Hohe Impact-Werte
    ziehen hohe APCs nach sich
  • KI ändert derzeit nichts
    an Googles Vormachtstellung
  • Open Source ist nicht unsicherer
    als proprietäre Software
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 4 / 2023

NATUR | UMWELT
Plädoyer für den Schutz der Biodiversität
Das Auerhuhn

ASTRONOMIE
Neuerscheinungen

LANDESKUNDE
Japans moderne Monarchie

SPORT
Bayern München

RECHT
Naturschutzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Arbeitsrecht

KUNST
Frauen in der Kunst. Meisterinnen

uvm

Bitkom fordert Recht auf digitale Bildung

Bitkom-Präsident Berg: „Gute digitale Bildung darf nicht vom Zufall abhängen“

Der Digitalverband Bitkom fordert die kommende Bundesregierung und das Parlament mit Blick auf die fortschreitenden Koalitionsverhandlungen und die begonnene Legislaturperiode auf, allen Menschen in Deutschland künftig ein einklagbares „Recht auf digitale Bildung“ zu gewähren. Hierzu müsste das Grundgesetz geändert werden. Ziel der Initiative ist es, dass Menschen unabhängig von Wohnort, finanziellen Möglichkeiten, Alter und Fähigkeiten staatlich finanzierte oder co-finanzierte Bildungs- und Schulungsangebote immer auch auf digitalem Weg wahrnehmen können. Dabei dürfe es keine Abstriche bei der Qualität der Betreuung oder den vermittelten Inhalten geben. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hatten sich zuletzt 80 Prozent der Menschen in Deutschland für einen solchen einklagbaren Rechtsanspruch ausgesprochen.

Um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards festzulegen, auf deren Grundlage ein Rechts auf digitale Bildung umgesetzt werden kann, ist dem Bitkom zufolge eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Artikel 91b, Absatz 2 müsse im Grundgesetz entsprechend angepasst werden. Hier sollte die „Digitalisierung des Bildungswesens“ als weiterer Anlass zum Zusammenwirken von Bund und Ländern angeführt werden. Auch auf Länderseite gelte es, die jeweiligen Verfassungen entsprechend anzupassen: Die Schulpflicht müsse nicht nur für den Besuch einer Schule im Sinne eines Schulgebäudes, sondern auch für die Teilnahme an digitalem Unterricht gelten.

Die neue Bundesregierung soll sich laut Bitkom mit den Ländern gemeinsam darauf verständigen, ein solches Recht auf digitale Bildung zu garantieren. Gebündelt werden solle die Umsetzung im Rahmen einer Nationalen Bildungsplattform.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich Deutschland von einem chancengleichen Zugang zu schulischer Bildung verabschiedet. Ob Distanzunterricht gelingt und Klassenverbünde erhalten bleiben, wird durch das Engagement einzelner Lehrkräfte und Schulen entschieden. Doch gute digitale Bildung darf nicht vom Zufall abhängen“, mahnt Bitkom-Präsident Achim Berg. Über die Pandemie hinaus gelte es, körperlich, geistig oder sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler genauso in den Unterricht einzubeziehen, wie junge Menschen, die aufgrund anderer Einschränkungen die Unterrichtsräume nicht aufsuchen können. „Auch der Einsatz körperlich gehandicapter Lehrkräfte im Schulbetrieb könnte so inklusiver gestaltet werden. Das wiederum fördert das Grundrecht auf freie Berufswahl“, so Berg.

Ein Recht auf digitale Bildung sollte aber über die Schulpflicht hinausreichen – und ebenso an Hochschulen, in der Weiterbildung und beim lebenslangen Lernen gelten. Dazu Bitkom-Präsident Berg: „Durch ein Recht auf digitale Bildung können Institutionen entlang der gesamten Bildungskette für alle Menschen im Land zugänglich gemacht werden, Partizipation gewährleisten und Chancen eröffnen.“